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POL-OLD: Ausbildungskontrolle der Regionalen Kontrollgruppe +++ 62 Fahrzeuge des gewerblichen Güterverkehrs kontrolliert +++ In 16 Fällen Weiterfahrt untersagt

POL-OLD: Ausbildungskontrolle der Regionalen Kontrollgruppe +++ 62 Fahrzeuge des gewerblichen Güterverkehrs kontrolliert +++ In 16 Fällen Weiterfahrt untersagt
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Oldenburg (ots)

Insgesamt 31 Beamtinnen und Beamte der Regionalen Kontrollgruppe der PD Oldenburg haben am Montag (15.05.2023) in der Zeit von 8:00 Uhr bis 14:30 Uhr zusammen mit Kräften des BALM (Bundesamt für Logistik und Mobilität, vormals BAG) 62 Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen des gewerblichen Güterverkehrs kontrolliert. Ein Hintergrund dieser Kontrolle war die Ausbildung von Beamtinnen und Beamten im Themengebiet der Sozialvorschriften. Von den 62 auf dem Parkplatz Bornhorster Wiesen an der A29 (Stadtgebiet Oldenburg) kontrollierten Fahrzeugen waren 51 zu beanstanden. Insgesamt konnten im Laufe der Kontrolle diverse technische Mängel, Verstöße gegen die Vorschriften der Ladungssicherung, der Tierschutztransportverordnung und gegen die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten festgestellt werden. In 16 Fällen wurde die Weiterfahrt bis zur Beseitigung der Mängel untersagt.

Gleich zu Beginn der Kontrolle konnte auf dem Parkplatz ein portugiesischer Sattelzug festgestellt werden, der bereits am Dienstag (09.05.2023) durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM - ehem. BAG) aufgrund extremer Mängel an den Reifen stillgelegt worden war. Ein Reifenwechsel vor Ort wurde durch die betroffene Firma bislang nicht durchgeführt. Die beiden Fahrzeugführer aus Brasilien mussten demnach bereits sechs Tage auf dem Parkplatz ausharren. Durch die Kontrollkräfte des BALM wurde abermals Rücksprache mit der Firma gehalten. Weiterhin wurde ein weiteres Ordnungswidrigkeitenverfahren (ca. 2000,- EUR Bußgeld) gegen die Firma eingeleitet, da die Fahrer ihre wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug verbringen mussten. Die tägliche Ruhezeit kann zwar in den Fahrzeugen eingehalten werden, für die Einhaltung der vorgeschriebenen wöchentlichen Ruhezeit muss der Arbeitgeber -insbesondere in Hinblick auf die Sorgfaltspflicht- jedoch für eine geeignete Unterkunft sorgen. Den beiden Fahrern wurde angeboten, sie bis zum nächsten Bahnhof zu verbringen, was sie jedoch ablehnten. Das Polizeikommissariat BAB Oldenburg sowie das BALM werden die Situation auch nach der Kontrolle weiterhin im Auge behalten.

Ferner wurde bei einem mit Neufahrzeugen beladenen Autotransporter, der zur Seeverladung nach Bremerhaven unterwegs war, ein Überschreiten der Gesamtlänge um ca. 1m festgestellt. Dem Sattelzug wurde die Weiterfahrt untersagt. Ein Neufahrzeug musste vor Ort abgeladen werden.

Auch ein Sattelzug mit bosnischer Zulassung hatte durch seine Ladung die vorgeschriebenen Fahrzeugmaße überschritten, sodass in diesem Fall Ausnahmegenehmigungen erforderlich gewesen wäre. Da diese nicht vorgelegt werden konnten, wurde die Weiterfahrt untersagt. Um die Fahrt fortsetzen zu können, muss sich das zuständige Unternehmen um eine Genehmigung oder um ein geeignetes Fahrzeug bemühen.

Rückfragen bitte an:

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Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel.: 0441/799-1041/-1043/-1045
E-Mail: pressestelle@pd-ol.polizei.niedersachsen.de
Homepage: www.polizei-oldenburg.de

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