POL-OLD: Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg überprüft Güterverkehr auf Autobahn 1 bei Wildeshausen +++ Schwerpunkt technische Mängel
Oldenburg (ots)
Am Donnerstag, 25. Januar 2024, in der Zeit von 8:30 bis 15:30 Uhr kontrollierten rund 35 Polizeibeamtinnen und -beamte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg auf der Autobahn 1 bei Wildeshausen Nutzfahrzeuge des gewerblichen Güterverkehrs. Die Kontrollstelle wurde auf dem Tank- und Rastplatz Wildeshausen im Bereich der Gemeinde Dötlingen in Fahrtrichtung Hamburg eingerichtet. Insbesondere die Fahrzeugtechnik sollte im Verlauf des Donnerstags unter die Lupe genommen werden. Unterstützt wurden die Beamtinnen und Beamten von Mitarbeitenden des TÜV Nord.
Insgesamt wurden 59 Fahrzeuge kontrolliert und Verstöße wie Ladungssicherung, geringe Lenkzeitverstöße und ein Verstoß gegen das Gefahrgutrecht festgestellt. Hauptsächlich handelte es sich aber um technische Mängel, die sich auf den Zustand der Reifen und Bremsen bezogen. 32 Fahrzeuge wurden während der Kontrollmaßnahmen beanstandet, 11 Verkehrsteilnehmenden wurde die Weiterfahrt untersagt. Die Beanstandungsquote lag bei 54,23 %.
Nachfolgend ein Auszug der festgestellten Verstöße:
Gegen 9:30 Uhr wurde ein Sattelzug kontrolliert, der mit Belüftungsschächten beladen war. Im Rahmen der Verkehrskontrolle wurden die Beamten auf den Fahrer des Sattelzugs aufmerksam, welcher einen alkoholisierten Eindruck machte. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,77 Promille. Der 38-Jährige wurde zur Durchführung einer beweissicheren Atemalkoholmessung zur Polizeidienststelle gebracht. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Zur Mittagszeit wurde ein Fahrer eines weiteren Sattelzuges einer Kontrolle unterzogen. Dieser beförderte mit dem Fahrzeug 12 Tonnen Ladung von Salzbergen nach Litauen. Bei der anfänglichen Kontrolle stellten die Einsatzkräfte am mitgeführten Sattelanhänger bereits erste Mängel an der Bremsanlage fest. Bei einer gründlichen Kontrolle, insbesondere auf dem Bremsenprüfstand der Prüfstation, kamen weitere schwere Mängel an der Bremsanlage zum Vorschein. Der Sattelanhänger bremste auf allen drei Achsen ungleichmäßig. Des Weiteren waren Bremsbeläge verschlissen und ein Luftfederbalg drohte bereits auszufallen. Der Anhänger wurde als verkehrsunsicher eingestuft und unter Polizeibegleitung zu einer Werkstatt gebracht. Erst nach Behebung der Mängel und Wiedervorführung bei einer Prüfstation kann die Weiterfahrt erfolgen.
Gegen 12:30 Uhr kontrollierten die Einsatzkräfte einen Fahrzeugtransporter mit mitgeführtem Zentralachsanhänger. Auf dem Anhänger transportierte der Fahrer einen Pkw. Auch hier kam bei der anfänglichen technischen Untersuchung der Verdacht auf, dass die Bremsanlage des Anhängers keinerlei Bremswirkung erzielt. Auch diese Vorführung bei der Prüfstation erhärtete den Verdacht und bescheinigte schwere Mängel an der Bremsanlage. Diese führten dazu, dass der Anhänger als verkehrsunsicher eingestuft wurde. Erst nach Behebung der Mängel und erneuter Vorführung bei einer Prüfstation kann die Fahrt fortgesetzt werden.
Zum Abschluss des Kontrolltages wurde ein Lkw-Anhänger-Gespann auf dem Weg von Vechta ins Ausland angehalten und kontrolliert. Im Rahmen der Kontrolle stellten die Einsatzkräfte fest, dass der Planenaufbau auf dem Lkw ursprünglich nicht zum Lkw gehörte. Der Aufbau war unfachmännisch mit dem Hauptrahmen des Lkws befestigt. Einige Befestigungen waren bereits gebrochen, was bereits dazu geführt hatte, dass sich der Aufbau auf dem Rahmen verschoben hatte. Es bestand folglich bei jeder Kurvenfahrt die Gefahr, dass die Verbindungen des Lkw-Aufbaus vollständig brechen und der Aufbau durch Herabfallen eine Gefahr für unbeteiligte Verkehrsteilnehmende darstellt. Außerdem wurde mit diesem Aufbau die gesetzlich vorgeschriebene Fahrzeughöhe überschritten. Auch der Druckluftbehälter der Bremsanlage war bereits stark korrosionsgeschwächt und drohte jederzeit auszufallen. Zudem wurden an dem mitgeführten Anhänger gefährliche Bremsenmängel festgestellt. Da eine Reparatur des Lkws nicht möglich war, wurde über die Zulassungsstelle eine Untersagung des Betriebes für das Fahrzeug erwirkt. Eine weitere Teilnahme des Fahrzeugs am öffentlichen Straßenverkehr soll so verhindert werden.
In allen Fällen wurden Bußgeldverfahren gegen die Fahrerinnen und Fahrer beziehungsweise gegen Fahrzeugverantwortliche eingeleitet und Sicherheitsleistungen einbehalten.
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