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POL-RBK: Stalking ist kein Kavaliersdelikt

POL-RBK: Stalking ist kein Kavaliersdelikt
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Bergisch Gladbach (ots)

Muss ich anonyme Nachrichten und nächtliche Anrufe aushalten? Warum macht das jemand mit mir? Wann hört das auf? Diese oder ähnliche Fragen stellen sich unzählige Opfer von Stalking.

Im Jahr 2018 wurden 18.960 Fälle von Stalking in Deutschland polizeilich erfasst. Zwölf Prozent der deutschen Bevölkerung sind laut Studien einmal in ihrem Leben von Stalking betroffen - statistisch also jeder achte Bürger. Die meisten Stalker sind Männer und in acht von zehn Fällen sind Stalker Ex-Partner. Doch es gibt Hilfe für Betroffene. Bereits 2007 wurde der spezielle Tatbestand "Nachstellung" unter § 238 ins Strafgesetzbuch eingefügt und in den § 112a Strafprozessordnung aufgenommen, wo unter bestimmten Voraussetzungen und Gefährdungen ein Haftgrund zur Anordnung der Untersuchungshaft, man spricht auch von Deeskalationshaft, vorliegen kann.

In der Regel handelt es sich bei Stalking nicht um eine klar abzugrenzende Einzeltat. Es setzt sich vielmehr aus einer Reihe von Tathandlungen über einen längeren Zeitraum zusammen, die aus strafbaren Handlungen wie übler Nachrede, Verleumdung, Sachbeschädigung, Nötigung, Körperverletzung sowie Nachstellung bestehen können.

Betroffene von Stalking sollten bei akuter Bedrohung unbedingt die Polizei unter 110 rufen und Anzeige erstatten. Erfahrungsgemäß zeigt schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei Wirkung und die Belästigungen nach einer Anzeige hören häufig auf."Zudem sollten Betroffene keine Angst haben, ihrer Familie, ihren Freunden, Kollegen oder Nachbarn die Situation zu schildern. Diese werden dann besonders aufmerksam sein und können warnen. Denn Öffentlichkeit kann auch schützen", betont Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.

Hilfe und Unterstützung

Informationen rund um das Thema Stalking finden Sie unter https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/stalking/ .

Wenn Sie weitere Hilfe oder Tipps benötigen, finden Sie unser Informationsblatt "Stalking" unter https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/45-stalking/.

Der Handzettel "Opferschutz - Stalking", der unter https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/ herunterzuladen ist, soll bewirken, dass Angehörige und Opfer von Stalking ihre Hemmungen abbauen, und Anzeige erstatten. Der Handzettel gibt Tipps zur Orientierung und Unterstützung.

Wenn Sie oder jemand aus Ihrem Umfeld Hilfe benötigt, wenden Sie sich beispielsweise an den WEISSEN RING unter https://weisser-ring.de/praevention/tipps/stalking

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis
Pressestelle
Telefon: 02202 205 120
E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis@polizei.nrw.de

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