Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis
POL-RBK: Wermelskirchen - Vorsätzliche Brandstiftung im Vorraum einer Bank
Wermelskirchen (ots)
Am Sonntag (16.01.) gegen 11:37 Uhr hat ein Zeuge eine Rauchentwicklung aus einer Bankfiliale in der Telegrafenstraße gemeldet. Feuerwehr und Polizei begaben sich umgehend zur Örtlichkeit.
Die zuerst eintreffenden Polizisten löschten den ca. 1 qm großen Brand eines Teppichs im Vorraum der Bank zunächst mit einem Feuerlöscher und konnten somit Schlimmeres verhindern. Wenig später übernahm die Feuerwehr die Löschung sowie die erforderliche Lüftung des Raumes. Am Teppich, an einer künstlichen Pflanze sowie den Lampen an der Decke war durch das Feuer offensichtlich Sachschaden entstanden. Im Vorraum konnte ein kleiner Benzinkanister aufgefunden werden, der vom Täter zurückgelassen wurde.
Nach Angaben von Zeugen ist der Brand durch eine männliche Person vorsätzlich herbeigeführt worden. Durch eine gute Personenbeschreibung und durch die Aufnahmen der Kameraüberwachung in der Bank konnten Polizisten einen dienstlich bekannten 27-jährigen Wermelskirchener identifizieren und fahndeten umgehend mit zahlreichen Einsatzkräften nach dem Mann. Zum Brandort wurde zudem der Erkennungsdienst gerufen, um eine Spurensicherung vorzunehmen.
Eine Streifenwagenbesatzung, die in der Fahndung nach dem Mann eingesetzt war, wurde vom Angestellten einer Tankstelle in der Berliner Straße angesprochen, da er Angaben zu dem gesuchten Mann machen wollte. Dieser hatte um kurz vor 11:00 Uhr, kurz vor der Brandlegung, einen Benzinkanister in der Tankstelle entwendet und an einer Zapfsäule mit Benzin gefüllt, ohne zu bezahlen. Er wurde in der Tankstelle von der Kameraüberwachung aufgezeichnet, so dass er auch hier zweifelsfrei identifiziert werden konnte.
Noch am gleichen Abend wurde der gesuchte 27-Jährige an seiner Wohnanschrift angetroffen. Er wurde vorläufig festgenommen und seine Wohnung wurde nach Beweismitteln durchsucht.
In der Polizeiwache wurde ein Arzt hinzugezogen, um wegen einer möglichen psychischen Erkrankung eine zwangsweise Unterbringung des Täters nach PsychKG zu prüfen. Diese Einweisung wurde zunächst nicht angeordnet und der 27-Jährige wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft aus dem Gewahrsam der Polizeiwache entlassen.
Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Brandstiftung und Diebstahls. (ct)
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