POL-FL: Flensburg - 18-jähriger Unfallfahrer ohne Fahrerlaubnis beschädigt vier Fahrzeuge
Flensburg (ots)
Montagabend, 12.11.12, gegen 19:30 Uhr, eilten Beamte vom 1. Polizeirevier in die Mozartstraße nachdem es hier zum Unfall zwischen einem Ford Fiesta und einem Nissan Cube kam.
Zeugen hatten die Kooperative Regionalleitstelle über Notruf alarmiert.
Ein 18-jähriger fuhr mit seinem roten Ford Fiesta auf der Engelsbyer Straße und bog an der Kreuzung in die Mozartstraße ein. Hier kam er nach links von der Fahrbahn ab und fuhr in einen verkehrsbedingt wegen Rotlicht in entgegengesetzter Richtung haltenden Nissan.
Beide Fahrzeuge kollidierten im Bereich der Kotflügel.
Die beiden Insassen des Nissan, ein 41-jähriger und eine 35-jährige Flensburgerin (Ehepaar) und der Unfallfahrer hatten sich dabei ersten Erkenntnissen zur Folge nicht verletzt. Es entstand erheblicher Sachschaden in Höhe von mehreren tausend Euro. Beide PKW waren nicht mehr fahrbereit und mussten mit einem Abschlepper von der Unfallstelle geborgen werden.
Ersten Ermittlungen zur Folge wurde dem 18-jährigen unsicher wirkenden Hilfsarbeiter bislang keine Fahrerlaubnis erteilt. Offenbar war der junge Mann körperlich beeinträchtigt. Ob er infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen und daraufhin die Kontrolle verlor, wird geprüft.
Unmittelbar zuvor hatte der 18-jährige in der Glücksburger Straße beim Ausparken zwei andere Fahrzeuge beschädigt. Möglicherweise hatte er hier Vorwärts- und Rückwärtsgang verwechselt und fuhr Zeugenangaben zur Folge mit entsprechender Wucht rückwärts in einen dahinter parkenden blauen Opel Astra und schob diesen in einen weiteren dahinter parkenden schwarzen BMW. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von mehreren hundert Euro. Der 18-jährige hatte sich mit dem Ford Fiesta entfernt, ohne sich um den Schaden zu kümmern.
Der Ford Fiesta gehörte einem Familienangehörigen des Unfallfahrers. Gegen den Flensburger wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Die Beamten leiteten ein Verfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen den 18-jährigen ein.
Sie brachten den jungen Mann auf die Wache beim 1. Polizeirevier und übergaben ihn nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen am Abend in Obhut eines Betreuers.
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