POL-FL: Selk - Alkoholkonzentration unterschätzt: Ärztin fährt Schlangenlinien mit 0,4 Promille
Schleswig (ots)
Dienstagabend, 19.02.13, gegen 22:30 Uhr, kontrollierten Beamte vom Polizeirevier Schleswig in Selk eine Mercedesfahrerin, die zuvor durch ihren gefährlichen Fahrstil auffiel.
Die Ärztin fuhr auf der Kreisstraße 1 aus Richtung Schleswig nach Selk. Sie überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit, schwenkte nach rechts über die Fahrstreifenbegrenzung hinaus und fuhr teilweise mittig auf der Fahrbahn.
Bei Kontrolle schwankte sie leicht und hielt sich am Fahrzeug fest.
Den Beamten fiel starker Atemalkoholgeruch auf. Sie stellten über 0,4 Promille bei der Mercedesfahrerin fest.
Die Beamten sicherten eine Blutprobe und den Führerschein.
Offenbar war die Frau relativ fahruntüchtig. Ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr wurde eingeleitet.
Grundsätzlich ist eine folgenlose Trunkenheitsfahrt erst ab vorwerfbaren 0,5 Promille Atemalkoholkonzentration als Ordnungswidrigkeit bußgeldbewährt, ab 1,1 Promille als Straftat eingestuft. Bereits ab 0,3 Promille kann die als Straftat eingestufte relative Fahruntüchtigkeit vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen gegeben sind. In dem Fall ist ein Kraftfahrer offensichtlich selbst bei 0,3 Promille nicht fahrtüchtig.
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