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POL-FL: Busdorf (SL) - Razzia in der Discothek "Vineta"

Busdorf (ots)

In der Nacht von Freitag auf Samstag, 05.04.14, gegen 1 Uhr war Schluss für die 152 jugendlichen Disco-Besucher, allesamt im Alter unter 18 Jahren. Mit einer umfangreichen Jugendschutz-Kontrolle in der Busdorfer Diskothek "Vineta" deckten Polizei, Jugendamt und Ordnungsbehörde nun massive Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendschutz- Gesetzes auf.

Die 18 Einsatzkräfte waren überrascht, wie viele unter 18-jährige sie dort weit nach Mitternacht antrafen. Viele von ihnen im mehr oder weniger stark alkoholisierten Zustand, bestätigte der Einsatzleiter Polizeihauptkommissar Christian Struck, Leiter der Polizeistation in Busdorf.

Den traurigen Rekord erreichte ein Jugendlicher des Jahrganges 1997 mit 2,08 Promille Alkoholkonzentration.

Von den 152 Jugendlichen war die Hälfte im alkoholisierten Zustand. Darunter befanden sich auch 14- und 15- jährige.

Eine Ausweiskontrolle beim Ausschank von hochprozentigem Alkohol an die Jugendlichen wurde durch die Angestellten des "Vineta" nicht durchgeführt. Die Ausweise waren bereits an der Kasse der Discothek hinterlegt. Der Betreiber hatte es aber versäumt um 24:00 Uhr, die Jugendlichen aufzufordern die Discothek zu verlassen.

Das zuständige Ordnungsamt Schleswig hat ein Ermittlungs- und Bußgeldverfahren eingeleitet und prüft nun weitere Schritte gegen den Betreiber. Auch die zuständige Staatsanwaltschaft ist involviert und prüft ob Straftatbestände erfüllt wurden.

Die Jugendlichen müssen nicht mit formellen Konsequenzen rechnen, lediglich mit der Konsequenz des Elternhauses. Diese wurden während des Einsatzes, der bis 04:00 Uhr andauerte, von der Polizei benachrichtigt und übergeben.

Im Jugendschutzgesetz heißt es, dass sich Jugendliche unter 16 Jahren grundsätzlich nicht bei öffentlich zugänglichen Tanzveranstaltungen wie z. B. Discos aufhalten dürfen. Ab 16 Jahren ist der Aufenthalt bis 24 Uhr in Begleitung einer personenberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person erlaubt. Grundsätzlich dürfen Jugendliche unter 16 Jahren gar keinen Alkohol trinken. Ab 16 Jahren sind geringfügig alkoholhaltige Spirituosen und "Alcopops"- Mixgetränke, also Bier, Wein und Sekt erlaubt.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Flensburg
Norderhofenden 1
24937 Flensburg
Markus Langenkämper
Telefon: 0461/484-2010
E-Mail: pressestelle.flensburg@polizei.landsh.de

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