POL-FL: Husum, Bredstedt - rücksichtsloses Verhalten eines Harley Fahrers verläuft glimpflich, Verfolgungsfahrt mit bis zu 200 km/h, Führerschein beschlagnahmt
Husum, Bredstedt (ots)
Sonntagnachmittag, 11.10.2015, gegen 15.00 Uhr, fiel einer Streifenwagenbesatzung des PABR Nord, Fachdienst Husum, eine Harley Davidson auf, die nach erster Wahrnehmung der Beamten zu laut war. Nachdem der Kradfahrer den Streifenwagen bemerkte, beschleunigte er sein Motorrad erheblich, er wollte sich offenbar einer Verkehrskontrolle entziehen und fuhr streckenweise mit über 100 km/h durch Husums Innenstadt. Die Polizeibeamten nahmen die Verfolgung auf, zunächst in Richtung Mildstedt und immer in der Hoffnung, dass der Fahrer seine gefährliche Fahrt beenden würde. Unbeeindruckt von Martinshorn und Blaulicht erreichte er die B5 und raste in Richtung Norden weiter, wobei die Harley nun mit etwa 200 km/h gefahren wurde. Diverse Überholmanöver und in Hattstedt gefährlich zwischen einer Mittelinsel und einem anderen Autofahrer hindurch ging es weiter in Richtung Bredstedt. Ein Überholverbot und vorhandener Gegenverkehrs auf der Bundesstraße schreckten nicht davon ab weiter zu überholen, im Bereich Struckum versuchte der Verfolgte dann über verschiedene Nebenstrecken zu entkommen. Wieder auf der B5 und schließlich in beschriebener Fahrweise in Bredstedt angekommen hielt den Fahrer der Rückstau an einer roten Ampel auf. Die Polizeibeamten nutzten die Gelegenheit und fuhren mit dem Streifenwagen neben die Harley, der Fahrer versuchte dennoch erneut zu entkommen, kollidierte mit dem Streifenwagen und stürzte. Der leichtverletzte Mann konnte schließlich festgenommen werden. Dabei stellten die Beamten bei dem 37-jährigen Fahrer einen Atemalkoholwert fest, der unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes lag. Trotzdem ordnete die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme des Führerscheines an, dessen rücksichtlose Fahrweise vermuten lässt, dass er nicht geeignet ist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Der Mann muss sich nun in einem Ermittlungsverfahren wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten. Am Streifenwagen entstand ein Sachschaden von etwa 8000 EUR, den an der Harley entstandenen Schaden schätzt die Polizei auf 3000 EUR.
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