POL-FL: Flensburg, Kreis SL-FL - Vier Alkoholfahrer auf einen Streich aus dem Verkehr gezogen
Flensburg, Kreis SL-FL (ots)
Am Wochenende (18.06./19.06.) konnten mehrere alkoholisierte Autofahrer aus dem Verkehr gezogen werden, ihre Tests lagen weit über einer Promille.
Am Samstagmorgen (18.06.2016) fiel einem Zeugen ein Fahrer im Bereich Hafermarkt auf, der bei rot über die Ampel fuhr und anscheinend angeheitert war. Der betreffende Fahrer konnte kurz darauf von den Polizeibeamten an seiner Wohnanschrift angetroffen werden. Ein Test ergab bei dem 20jährigen Mann einen Wert von über 2,7 Promille. Ein Richter ordnete daraufhin eine Blutprobe an. Der Arzt entnahm dem jungen Mann zwei Blutproben, um nachvollziehen zu können, ob der Fahrer zusätzlich nach seiner Fahrt und vor dem Eintreffen der Polizei Alkohol getrunken hatte.
In Sörup bemerkte eine Mitarbeiterin bei einem Kunden eine "Schnapsfahne" und informierte am Samstagnachmittag die Polizei. Bevor diese eintraf stieg der Mann in sein Fahrzeug und fuhr davon. Eine Kontrolle des 74jährigen Mannes ergab einen Wert von über 1,7 Promille. Auch hier wurden zwei Blutproben genommen, da ein Nachtrunk nicht ausgeschlossen werden konnte.
Auf einen Wert von über 2,4 Promille kam eine 44jährige Frau am Abend. Mehrere Zeugen berichteten von einer Autofahrerin, die auf der B199 in Richtung Wees mehrfach in den Gegenverkehr geriet und teilweise auf dem Grünstreifen unterwegs war. Die eingesetzten Polizeibeamten konnten die Fahrerin stoppen, bevor es zu einem Unfall kommen konnte. Ihr Audi hatte einen Unfallschaden, dessen Herkunft bisher noch nicht geklärt werden konnte. Das Fahrzeug wurde abgeschleppt.
Ebenfalls einen Unfallschaden wies ein Fahrzeug bei der Kontrolle auf der B199 in Schafflund auf. Auch hier war eine Audi-Fahrerin alkoholisiert und pustete über 1,7 Promille. Laut ihr stamme der Schaden von einem Unfall, der am Flensburger Hafen geschehen sein soll. Angeblich hatte die Frau einen Zettel am beschädigten Pkw hinterlassen.
Von allen Fahrern wurde der Führerschein bis zu einer richterlichen Entscheidung beschlagnahmt.
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