POL-FL: Kreis SL-FL - Eine ereignisreiche Kontrollschicht
Kreis Schleswig-Flensburg (ots)
Am Montag (04.07.2016) deckten Polizeibeamte des PABR Nord, Fachdienst Schleswig, neben Fahrten ohne Führerschein und ohne Versicherung, auch eine Drogenfahrt auf. Einer der Fahrer versuchte durch eine falsche Namensnennung dem Verfahren zu entgehen.
Gegen 13.30 Uhr kontrollierten die Polizisten einen 20jährigen Autofahrer auf der L39, Höhe Klein Rheide. Sie hatten bei ihm aufgrund seiner auffälligen Pupillen schnell den Verdacht, dass er unter Drogeneinfluss stehen könnte. Der fällige Test bestätigte dies, denn er war positiv auf THC und Amphetamin. Sollte das Blutprobenergebnis den Vortest bestätigten, erwarten den Fahranfänger 500 Bußgeld ein Fahrverbot und Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.
Fast zur selben Zeit war eine Zivilstreife in Jübek unterwegs. Da das hintere Kennzeichen stark verunreinigt war, kontrollierten sie einen Mercedes in der Straße Dörpstraat. Da der Fahrer angeblich keinerlei Papiere dabei hatte, wurden seine Personalien zunächst mündlich aufgenommen und anschließend über die Leitstelle überprüft. Was dabei herauskam, weckte das Interesse der beiden Polizisten: Die angegebenen Personalien stimmten nicht und der Halter war nicht im Besitz eines Führerscheins. Als sie den Fahrer mit den Halterpersonalien ansprachen, reagierte dieser prompt. Seine ausweglose Lage sah dieser nach mehrfacher Leugnung ein und überreichte nun doch seinen Personalausweis. Als einer der Polizisten das Kennzeichen säuberte fiel auf, dass der Pkw im Oktober 2013 zum TÜV gemusst hätte. Da der Fahrer immer noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war, erwartet ihn neben dem entsprechenden Verfahren auch ein Bußgeld für den überschrittenen TÜV und eine Geldstrafe wegen der falschen Namensangabe.
Etwa eine Stunde später verfolgten sie einen Traktor mit Anhänger auf der L22 in Süderfahrenstedt. Der mitgeführte Anhänger hatte ein 25 km/h-Schild. Der 35jährige Treckerfahrer war jedoch deutlich schneller unterwegs, so dass der Anhänger hätte zugelassen und versichert sein müssen.
Deutlich schneller als 25 km/h war auch ein Rollerfahrer auf der gleichen Landstraße gegen 18.00 Uhr unterwegs. Auch hier gelang es der Streife den 19jährigen Fahrer anzuhalten und zu kontrollieren. Dieser hatte lediglich eine Mofaprüfbescheinigung und nicht den erforderlichen Führerschein der Klasse AM. Er zeigte sich einsichtig. Die Weiterfahrt wurde untersagt, bis der Roller wieder gedrosselt ist. Der junge Mann hat mit einem Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu rechnen.
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