POL-FL: Flensburg, Tarp - Gute Kontrollaugen und -nasen
Flensburg, Tarp (ots)
Am Donnerstag (05.01.2017) deckten Polizeibeamte bei Verkehrskontrollen in Flensburg umehrere Drogendelikte auf. Auf eine mündliche Angabe, dass ein Fahrer über einen Führerschein verfügt, verließ man sich auch bei einer Kontrolle in Tarp nicht.
Relativ einfach machte es den Polizisten ein 23-jähriger Fahrer am Donnerstagnachmittag in Flensburg. Weil der Mann eine Bescheinigung abholen wollte, fuhr er mit seinem VW gegen 14.45 Uhr beim 1. Polizeirevier vor. Da man den jungen Mann bereits kannte und ein Augentest Auffälligkeiten zeigte, wurde bei ihm ein Drogentest vorgenommen. Dieser war positiv auf THC und Kokain. Aufgrund dessen entnahm ein Arzt dem Flensburger eine Blutprobe, der Pkw verblieb zunächst auf dem Besucherparkplatz.
Ein gutes Auge und ein gutes Näschen bewies man auch bei einer Kontrolle gegen 20.50 Uhr in der Straße Am Katharinenhof. Auch hier waren die Pupillen des 22 Jahre alten Mannes auffällig, auch hier zeigte ein Test THC und Kokain an. Während der Kontrolle vernahm man aus dem Fahrzeug heraus Cannabisgeruch. Der Beifahrer rückte prompt einen angerauchten Joint heraus. Bei der darauf folgenden Durchsuchung des 21-Jährigen fand man außerdem Haschisch.
Sollten die Blutproben bei den Fahrern den Verdacht bestätigen, kommen auf sie ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und Punkte im Verkehrszentralregister hinzu. Zusätzlich erhält die zuständige Führerscheinstelle hiervon Kenntnis. Gegen den 21-jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Besitz von Betäubungsmitteln eingeleitet.
Mit einer mündlichen Angabe gaben sich die Polizisten bei einer Kontrolle in Tarp nicht zufrieden. Gegen 23.10 Uhr hielt man in der Wanderuper Straße einen Pkw wegen eines defekten Lichtes an. Hinsichtlich seines Führerscheins und der Fahrzeugpapiere gab der 24 Jahre alte Fahrer an, diese vergessen zu haben. Ein Rundumblick am Pkw zeigte, dass die Kennzeichen entstempelt waren und auch nicht zu dem Daihatsu gehörten. Nun hakten die Polizisten genauer nach und stellten einwandfrei fest, dass der Mann den Führerschein nicht vergessen hatte, sondern er ein solches Papier gar nicht besitzt. Gegen ihn wird nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Kennzeichenmissbrauchs ermittelt.
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