POL-FL: FL: Ermittlungen nach Tötungsdelikt in Flensburg
Flensburg (ots)
Die Staatsanwaltschaft Flensburg und die Mordkommission der Bezirkskriminalinspektion geben erste Ergebnisse zu den Ermittlungen zum Tötungsdelikt am Ostersonntag bekannt. Gegen 03:30 Uhr ist ein 20-jähriger Flensburger an seinem Wohnhaus in der Nordstadt mit Messerstichen schwer verletzt worden. Er verstarb kurz darauf im Krankenhaus.
Das Opfer war mit einem ebenfalls 20 Jahre alten Mann in einer Diskothek in der Flensburger Schiffbrücke in Streit geraten. Eine körperliche Auseinandersetzung verlagerte sich vor die Tür. Dort wurde der Streit durch zufällig vor Ort anwesende Polizeibeamte unterbunden. Die beteiligten Personen verließen die Örtlichkeit. Beide sollen sich schon längere Zeit kennen und seien bereits häufiger aneinander geraten.
Gemeinsam mit einem an dem Streit zunächst unbeteiligten Mann wurde das spätere Opfer von seinem Kontrahenten wegen des vorangegangenen Streits zu Hause aufgesucht. Die Begleitung, ebenfalls ein 20-jähriger Flensburger, soll dann unvermittelt auf das Opfer eingestochen haben.
Beide Personen flüchteten zunächst. Die Polizei führte umfangreiche Fahndungsmaßnahmen durch. Noch am Sonntagmorgen stellten sich die beiden Flüchtigen der Polizei.
Der mutmaßliche Messerstecher wurde am Montag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Flensburg dem Amtsgericht Flensburg vorgeführt. Es wurde durch den zuständigen Amtsrichter ein Haftbefehl wegen Verdacht des Totschlags erlassen.
Inwieweit der am ursprünglichen Streit mit dem späteren Opfer an der Schiffbrücke involvierte Mann an dem Tötungsdelikt beteiligt war, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Dringende Gründe dafür, dass dieser dem Opfer vor seinem Wohnhaus die Messerstiche zufügte oder anderweitig körperlich auf den Getöteten einwirkte, bestehen derzeit nicht.
Darüber hinaus wird gegen eine dritte Person ermittelt, die die beiden anderen Beschuldigten in die unmittelbare Nähe des Tatorts gefahren haben soll. Da dieser junge Mann nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen lediglich damit gerechnet haben soll, dass die beiden anderen Personen das Opfer gemeinsam schlagen, dessen Tötung jedoch nicht ahnte, besteht insoweit lediglich der Verdacht der Beihilfe zu einem Körperverletzungsdelikt.
Der tragische und viel zu frühe Tod des jungen Mannes hat dazu geführt, dass zum Teil abstruse Gerüchte insbesondere in den sozialen Medien die Runde machen. Die Polizei bittet dringend darum, diesen Gerüchten keinen Glauben zu schenken und sie nicht weiterzuverbreiten und vor allem die Stimmung nicht weiter aufzuheizen. Sachdienliche Hinweise zu dem Fall und zu dessen Hintergründen nimmt die Polizei gerne direkt entgegen.
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