POL-FL: "Runter vom Gas - Finger vom Handy" auch in Flensburg/Schwerpunktkontrolle der Polizei mit hoher Trefferquote
Flensburg (ots)
Die Landespolizei Schleswig-Holstein setzt zur Senkung der Unfallzahlen und Reduzierung der Unfallfolgen auf fortlaufende Überwachungs- und Aufklärungsarbeit, um Risiken und Folgen des Fehlverhaltens im Straßenverkehr deutlich zu machen und repressiv gegen Verstöße vorzugehen.
Deshalb werden in regelmäßigen Abständen TISPOL-Kontrollwochen durchgeführt. TISPOL (Traffic Information System Police) wurde durch die Verkehrspolizeien Europas gegründet, um die Verkehrssicherheit und Strafverfolgung europaweit zu verbessern. Das Hauptziel von TISPOL ist die Reduzierung der Anzahl der Getöteten und Schwerverletzten auf Europas Straßen. Die ständigen Schwerpunktthemen sind u.a. Geschwindigkeit, Sicherheitsgurt, Alkohol und Drogen und auch der gewerbliche Güter- / Personenverkehr.
Am Montag (11.09.17) wurde im Rahmen dieser Kontrollwoche mit dem Schwerpunkt Gurt/Handy von Beamten des 1. Polizeireviers Flensburg eine Standkontrolle in der Husumer Straße in Flensburg durchgeführt.
Dabei wurden diverse Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt:
-15x Gurtverstoß
-6x Handy am Steuer
sowie sechs weitere Ordnungswidrigkeiten, darunter Erlöschen der Betriebserlaubnis wegen getönter Frontscheibe und mehrfach abgelaufene Hauptuntersuchungen.
Des Weiteren stellten die Beamten einen Ladungsverstoß fest: ein älteres Pärchen transportierte eine Matratze auf dem Autodach. Diese hielten sie durch die geöffneten Fenster mit den Händen krampfhaft fest, da offensichtlich nicht ausreichend Seil zum Befestigen vorhanden war.
Eine Verkehrsteilnehmerin führte ihren Pkw unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Ihr wurde nach einem positiven Urintest eine Blutprobe entnommen. Eine Anzeige nach 24a StVG wurde gefertigt.
Außerdem fuhr ein Lkw mit Schrott auf der Ladefläche in die Kontrollstelle. Bei der Überprüfung der Ladung und der Insassen wurde festgestellt, dass der Beifahrer einen Haftbefehl offen hatte. Er konnte die ausstehende Geldstraft des Haftbefehls (675,- EUR) nicht bezahlen und wurde der JVA Flensburg zugeführt. Die Beamten stellten zudem fest, dass man das Gewerbe offensichtlich nicht angemeldet hatte und auch der Lkw nicht hinreichend gekennzeichnet war. Ein Ermittlungsverfahren wurde somit eröffnet.
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