POL-FL: Flensburg/ Föhr/ Schleswig: Diverse Fahrzeugführer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
Polizeidirektion Flensburg (ots)
Am Dienstag (12.02.2019), zwischen 14:00 Uhr und 15:00 Uhr, führten Beamte des 1. Polizeireviers Flensburg vermehrt Verkehrskontrollen im Stadtgebiet durch. Bei drei Fahrern ergab sich der Verdacht unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gefahren zu sein. Sie wurden zum Polizeirevier gebracht, wo ihnen durch eine Ärztin eine Blutprobe entnommen wurde. Sie werden sich nun in Ordnungswidrigkeitenverfahren verantworten müssen.
Gegen 16:00 Uhr meldete sich ein aufmerksamer Zeuge bei der Einsatzleitstelle. Er hatte einem liegengebliebenen Fahrzeugführer seine Hilfe angeboten und dabei festgestellt, dass dieser stark nach Alkohol roch. Durch die Beamten wurde daraufhin festgestellt, dass der 70-jährige Fahrer über 1,4 Promille hatte. Er wurde ebenfalls zum Polizeirevier gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen und der Führerschein beschlagnahmt wurde.
Auch in Schleswig meldete sich am frühen Abend eine aufmerksame Zeugin. Diese hatte einen Autofahrer beobachtet, der auf sie einen stark alkoholisierten Eindruck machte. Als der 50-Jährige beim Eintreffen der Beamten aus seinem Fahrzeug stieg, hatte er scheinbar große Schwierigkeiten sich auf den Beinen zu halten. Bei einem Alkoholtest wurde ein Wert von über drei Promille festgestellt. Die Beamten des Polizeireviers Schleswig nahmen den Fahrer mit zur Dienststelle, wo ihm durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen wurde. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren.
Gegen 21:15 Uhr kam es in Wyk auf Föhr zu einer folgenschweren Trunkenheitsfahrt. Ein 51-Jähriger verlor die Kontrolle über seinen Geländewagen und prallte gegen einen Baum, der durch den Zusammenstoß umknickte. Anschließend entfernte sich der Unfallfahrer, wobei er jedoch durch einen aufmerksamen Zeugen beobachtet wurde. Durch die genaue Beschreibung konnte der Fahrer des Geländewagens ausgemacht werden. Ein Alkoholtest ergab anschließend über 1,8 Promille, weswegen ihm nicht nur eine Blutprobe entnommen, sondern auch der Führerschein beschlagnahmt wurde. Der Fahrer wird sich ebenfalls in einem Strafverfahren verantworten müssen.
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