POL-FL: Flensburg - Der grüne Pfeil - Zwölf Verstöße in einer Stunde
Flensburg (ots)
Heute Vormittag (21.01.20) überprüften Beamte des 1. Polizeireviers Flensburg den Rechtsabbiegeverkehr mit grünem Pfeil am Nordkreuz/Lornsendamm. Insgesamt verstießen zwölf Fahrzeugführer gegen die "Grüne-Pfeil-Regelung" und fuhren nach rechts auf den Lornsendamm ohne anzuhalten. Wer ohne kurzen Halt an einer roten Ampel mit Grünpfeil abbiegt, begeht einen Rotlichtverstoß. Das war vielen der angehaltenen Fahrzeugführer offenbar nicht bekannt. Bei Nichtbeachtung der Regelung wird ein Bußgeld von mindestens 70 Euro fällig. Kommt es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, wird das Bußgeld auf ca. 150 Euro erhöht. Es kommt außerdem ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg hinzu.
Wer damals in Ostdeutschland seinen Führerschein gemacht hat, kennt den grünen Pfeil an Einmündungen oder Kreuzungen schon seit der Fahrschulzeit. Bundesweit ermöglicht das Verkehrszeichen das Rechtsabbiegen an einer roten Ampel erst seit 1994. Wozu dient der grüne Pfeil? Lange Wartezeiten an Kreuzungen sollen vermieden werden. Während Autos, die geradeaus oder nach links gelenkt werden, warten müssen, können sich Rechtsabbieger in den von links kommenden Querverkehr einordnen. Der Grünpfeil ähnelt in seiner Funktion einem Stoppschild. Wenn Sie an eine rote Ampel mit grünem Pfeil heranfahren, dann stoppen Sie an der Haltelinie Ihr Fahrzeug. Fahrens Sie dann langsam zur Sichtlinie vor und biegen Sie erst nach rechts ab, wenn die Fahrbahn frei ist. Nehmen Sie dabei auch Rücksicht auf Radfahrer und Fußgänger.
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