POL-FL: Tarp A7 - Betrunkener ohne Fahrerlaubnis mit Lichthupe auf der Überholspur unterwegs
Tarp (ots)
Samstagabend, am 18.01.2019, gegen 18:00 Uhr, kam es für eine Streifenwagenbesatzung des Polizei- Autobahn- und Bezirksrevier Nord, zu einem skurrilen Einsatz auf der Autobahn 7.
Sie befuhren diese in Fahrtrichtung Süden und führten kurz vor der Anschlussstelle Tarp ein Überholmanöver durch. Währenddessen näherte sich von hinten ein Fahrzeug und betätige in großer Entfernung die Lichthupe. Als sich das Fahrzeug weiter näherte und der Fahrzeugführer offensichtlich erkannte, dass es sich um einen Streifenwagen handelt, wechselte er auf den Hauptfahrstreifen und verringerte die Geschwindigkeit.
Aufgrund der unangebrachten Nutzung der Lichthupe entschieden sich die Polizeibeamten dazu, das Fahrzeug und den Fahrzeugführer einer allgemeinen Verkehrskontrolle zu unterziehen. Dabei bemerkten sie, dass das Fahrzeug in leichten Schlangenlinien innerhalb der eigenen Fahrspur geführt wurde und mehrmals die rechte Begrenzungslinie der Fahrspur befuhr. Ebenfalls auffällig war die stark wechselnde Geschwindigkeit des Fahrzeugführers von ca.80 km/h bis über 150 km/h.
An der Anschlussstelle Schuby wurde das Fahrzeug mit dem Signal "Polizei - Bitte folgen" auf den Parkplatz des hiesigen Polizeigeländes gelotst. Beim Einfahren in die Parklücke ist der Fahrzeugführer mit beiden vorderen Reifen ruckartig gegen den Kantstein gefahren, bevor das Fahrzeug zum Stehen kam.
Die Polizeibeamten traten an das Fahrzeug heran und baten den Fahrzeugführer die erforderlichen Dokumente auszuhändigen. Dieser entgegnete sofort, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sei. Bei dem Fahrzeugführer handelte es sich um einen 46-jährigen Kieler. Auf dem Weg zum Dienstgebäude, bemerkten die Polizeibeamten, dass der 46- Jährige einen unsicheren Gang hatte und leicht schwankte. Im Warteraum des Dienstgebäudes fiel ihnen ein deutlicher Atemalkoholgeruch auf. Ein anschließend durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,3 Promille. Zur Beweissicherung wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Eine Recherche ergab, dass der 46-Jährige bereits mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auffällig geworden ist. Er hat sich nun in einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis zu verantworten.
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