POL-FL: Ellund: Geschwindigkeitskontrollen - Flucht vor Polizei endet im Graben
Ellund (ots)
Am Mittwoch (20.04.2022) wurde die Landesstraße 192 durch ein ziviles Videofahrzeug des Polizei-Autobahn- und Bezirksrevieres Nord bestreift. Dabei wurden zwei schwerwiegende Verstöße festgestellt und geahndet.
Gegen Mittag fiel den Beamten ein hochmotorisiertes Audi SUV durch überhöhte Geschwindigkeit auf.
Eine erste Messung ergab eine vorwerfbare Geschwindigkeitsüberschreitung von 44 km/h. Erlaubt waren 100 Km/h. Anscheinend bemerkte der Fahrzeugführer die Polizisten in ihrem zivilen Wagen und versuchte in Richtung Flensburg zu flüchten. Der SUV fuhr Geschwindigkeiten von weit über 200 km/h auf der belebten Landesstraße. Dabei wurden mehrere andere Verkehrsteilnehmer teilweise waghalsig überholt.
Der flüchtige Fahrer versuchte den Polizeiwagen auf einer schmalen Gemeindestraße abzuhängen. Bei einem Abbiegemanöver kurz vor Ellund endete dieser Versuch jedoch aufgrund der viel zu hohen Geschwindigkeit im Straßengraben. Eine im Anschluss durchgeführte manuelle Berechnung der Durchschnittsgeschwindigkeit, ergab einen vorwerfbaren Wert von gefahrenen 178 km/h. Den 48 Jahre alten Fahrer erwartet eine Anzeige gem. § 315 d StGB: Verbotenes Kraftfahrzeugrennen". Die Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen der überhöhten Geschwindigkeit beläuft sich auf 1400 EUR, zwei Punkte sowie drei Monate Fahrverbot.
Kurz danach wurde das Videofahrzeug im Bereich Bramstedtlund durch einen anderen Verkehrsteilnehmer überholt. Eine durchgeführte Messung ergab eine vorwerfbare Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 48 km/h. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer den Kollegen bereits aus dem Jahr 2020 persönlich bekannt war. Zum damaligen Zeitpunkt hatte der heute 28-Jährige auf der B5 in Risum-Lindholm auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Fahrverbotbereich begangen, welche durch die Videowagenbesatzung geahndet wurde.
Den Fahrer erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 640 EUR, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
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