POL-FL: Föhr: Mit abgefahrenen Sommerreifen im winterlichen Wetter unterwegs
Föhr (ots)
Dienstagnachmittag (13.12.22) fiel der Polizei auf Föhr ein Auto auf, das bei Straßenglätte und Schneematsch beim Versuch abzubiegen, scheiterte und geradeaus weiter rutschte. Eine Kontrolle bestätigte die erste Vermutung: Die Bereifung des Wagens war den winterlichen Verhältnissen nicht entsprechend angepasst. Die Sommerreifen waren so stark abgefahren, so dass die Reifen auf der Vorderachse kein erkennbares Profil aufwiesen. Die Weiterfahrt wurde untersagt und Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Fahrerin und den Fahrzeughalter eingeleitet.
Bei winterlichen Verhältnissen ist an Fahrzeugen die vorgeschriebene Bereifung zu nutzen. Sommerreifen sind nicht erlaubt. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt bei Autoreifen 1,6 mm. Empfohlen werden mindestens 4 mm. Im eigenen Interesse sollten Autofahrer dies regelmäßig überprüfen. Darüber hinaus ist die Fahrweise im Winter den Wetterverhältnissen, auch mit geeigneter Bereifung, anzupassen. Die Autoscheiben sind von Schnee und Eis zu befreien und für den Weg ans Ziel sollten sicherheitshalber ein paar Minuten mehr eingeplant werden.
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