POL-HH: 200925-5. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Beschlagnahme von Kraftfahrzeugen, Untersagung der Weiterfahrt
Hamburg (ots)
Zeit: 24.09.2020 Ort: Hamburger Stadtgebiet
Unter Führung der Hamburger Verkehrsdirektion dokumentierten Polizeibeamte aus Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern diverse Verkehrsverstöße.
Im Besonderen sind folgende Sachverhalte erwähnenswert:
Gegen 20:08 Uhr befuhr ein 28-jähriger Afghane die B 75 in Richtung Norden. Dabei fuhr er mit seinem Jaguar XF (180PS) dauerhaft über mehrere Kilometer bei zulässigen 80 km/h mit bis zu 132 km/h. Erste Haltesignale des zivilen ProViDa-Fahrzeugs (Proof-Video-Data) in Höhe der Neuen Elbbrücke ignorierte er. Im weiteren Verlauf steuerte der Fahrer in den Billhorner Röhrendamm und stoppte abrupt das Fahrzeug. Fluchtartig sprang der Fahrer aus dem Fahrzeug, verriegelte dies mit einem Funkschlüssel, entfernte sich zu Fuß und konnte im Rahmen der Fahndung nicht mehr angetroffen werden. Vor der Fahrertür hatte er jedoch eine Tasche mit persönlichen Papieren zurückgelassen. Der vermeintliche Fahrer und Halter verfügt zurzeit nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis. Während des fluchtartigen Verlassens des Pkw schloss der Fahrer seinen 23-jährigen Mitfahrer im Fahrzeug ein. Dieser konnte sich nicht befreien, sodass die Fahrerseitenscheibe später eingeschlagen werden musste, um den Mitfahrer über das Fenster zu befreien.
Um 20:48 Uhr befuhr die Besatzung eines zivilen ProViDa-Fahrzeugs aus Schleswig-Holstein die BAB 1 in Richtung Süden und wollte einen BMW 316i (115PS) an der Anschlussstelle Moorfleet von der BAB führen. Nachdem der BMW zunächst gefolgt war und das ProViDa-Fahrzeug den Scheitelpunkt der Abfahrt überquert hatte, lenkte der BMW-Fahrer zurück auf die Autobahn. Der 51-jährige türkische Fahrer flüchtete bei erlaubten 80 km/h mit etwa 200 km/h über das Autobahnkreuz Süd in Richtung BAB 255 und schaltete währenddessen die Beleuchtung aus. Im Billhorner Röhrendamm kollidierten die beiden linken Reifen des BMW mit dem Bordstein, sodass zunächst der Fahrerseitenairbag auslöste und im weiteren Verlauf die Fahrt nach 50 Metern beendet war. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Hamburg wurde der BMW beschlagnahmt.
Auf der B5 mit Fahrtrichtung stadteinwärts konnte ein 23-jähriger Deutscher als Fahrzeugführer eines Mercedes E300 (245PS) festgestellt werden, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um mehr als das Doppelte überschritt, da er den Bereich zeitweilig mit 145 km/h befuhr. Ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet. Den Fahrzeugführer erwartet ein mehrmonatiges Fahrverbot.
Auf der Eiffestraße wurde eine Fahrerin mit ihrem Smart kontrolliert. Dabei stellten die Beamten der Kontrollgruppe Autoposer fest, dass die Mindestprofiltiefe der vorderen Reifen derart stark unterschritten war, dass ein Profil nicht mehr erkennbar war. Der Fahrzeugführerin wurde die Weiterfahrt untersagt und es wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Im Bereich der Oldesloer Straße fiel ein 39-jähriger Deutscher als Fahrer eines Volvos V 70 (205 PS) mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf. Hier wurden 130 km/h bei erlaubten 70 km/h erreicht. Überdies stand der Fahrzeugführer offensichtlich unter dem Einfluss von BTM. Er gab während der Kontrollsituation zu, kurze Zeit zuvor Marihuana konsumiert zu haben. Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt und ihm wurde eine Blutprobe entnommen.
Die Polizei Hamburg wird auch in Zukunft länderübergreifende Verkehrskontrollen durchführen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Ri.
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