POL-HH: 210730-1. Kontrolle eines fahrauffälligen Autofahrers führt zur Sicherstellung von Drogen und einer Schusswaffe
Hamburg (ots)
Zeit: 29.07.2021, 18:34 Uhr; Ort: Hamburg, BAB 255/Fahrtrichtung stadteinwärts
Nach auffälligen Fahrmanövern haben Beamte der Kontrollgruppe Autoposer am frühen Donnerstagabend einen Autofahrer kontrolliert und dabei Drogen und eine Schreckschusswaffe sichergestellt. Auch in der Wohnung des Brandenburgers wurden Betäubungsmittel gefunden.
Der zivile Funkstreifenwagen war zuvor auf der Autobahn von dem Carsharing-Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit überholt worden. Vor der stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an der Neuen Elbbrücke verringerte der Fahrer sein Tempo so weit, dass er nicht geblitzt wurde, gab anschließend aber wieder Gas. Die Beamten dokumentierten die weitere Fahrt auf Video und beobachteten, wie er mehrfach augenscheinlich auch die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Der Autofahrer sollte daraufhin einer Kontrolle unterzogen werden, reagierte zunächst jedoch nicht auf gezeigte Anhaltesignale. Letztlich wurde der BMW im Bereich des Billwerder Neuen Deichs gestellt.
Der Autofahrer räumte ein, unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln gefahren zu sein. Ein von dem 26-jährigen Deutschen vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,23 Promille. In dem Mietwagen fanden die Beamten neben einer Schreckschusswaffe auch geringe Mengen Betäubungsmittel, mutmaßliches Dealgeld und einen Teleskopschlagstock.
Da das Auto frische Unfallspuren aufwies, wurde der BMW 118i sichergestellt und zum Verwahrplatz der Polizei transportiert. Ein möglicher Unfallort konnte bislang nicht identifiziert werden.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Hamburg ließen die Beamten durch die örtlich zuständige Polizei auch seine Wohnung im Landkreis Dahme-Spreewald durchsuchen. Dabei wurden unter anderem weitere Betäubungsmittel und mehrere hundert Euro mutmaßliches Dealgeld sichergestellt.
Dem Tatverdächtigen wurde eine Blutprobe entnommen und er wurde auch erkennungsdienstlich behandelt. Später wurde er mangels Haftgründen wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Die Ermittlungen gegen ihn dauern an. Ermittelt wird nicht nur wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr, sondern insbesondere auch wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln.
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