POL-HH: 211121-4. Bilanz zur Einhaltung der Vorschriften der Eindämmungsverordnung an diesem Wochenende
Hamburg (ots)
Zeit: 19.11.2021 bis 20.11.2021
Ort: Hamburger Stadtgebiet
Zusammen mit Mitarbeitern der Bezirksämter hat die Polizei Hamburg auch an diesem Wochenende wieder die Einhaltung der Vorschriften zur Eindämmung der Corona-Pandemie kontrolliert. Der Fokus lag hierbei insbesondere auch auf der Überprüfung der Vorgaben zum 2G-Modell in Betrieben.
Am Freitag und Sonnabend haben die Beamten deshalb insgesamt mehr als 420 unterschiedliche Betriebe und mehr als tausend Personen kontrolliert und niedrigschwellig Aufklärungsgespräche geführt. In mehr als fünfzig Geschäften stellten die Beamten Verstöße gegen die geltenden Vorschriften fest, aus denen ebenfalls mehr als fünfzig Ordnungswidrigkeitenverfahren und knapp siebzig mündliche Verwarnungen resultierten.
Bei den festgestellten Verstößen handelte es sich überwiegend um mangelnde Zugangskontrollen, unzureichende Kontaktdatenpflege oder Verstöße gegen die Maskenpflicht.
An den beiden Tagen wurden aufgrund festgestellter Mängel fünf Geschäfte aus folgenden Gründen vorübergehend geschlossen:
- In einem Gastronomiebetrieb in der Gerhofstraße (Neustadt) stellten die Beamten Unzulänglichkeiten bei der Kontaktdatenerhebung sowie zwei Mitarbeiter ohne gültigen 3G-Nachweis und medizinische Mund-Nasen-Bedeckungen fest. Außerdem verfügte der Betreiber des Lokals offenbar über kein Schutzkonzept.
- Auch in einer Bar in der Schmuckstraße (St. Pauli) war die Kontaktdatenverfolgung mangelhaft. Zudem trafen die Beamten in dem Geschäft zwei Gäste an, die keinen Nachweis über ihren 2G-Status vorlegen konnten.
- Bei einem Friseur am Steindamm in St. Georg konnten ebenfalls Mängel bei der Kontakdatenpflege festgestellt werden und außerdem zwei Kunden ohne einen 3G-Nachweis.
- Ebenfalls am Steindamm kontrollierten Mitarbeiter des Bezirksamts und der Polizei ein Restaurant, in dem die Kontaktdatenerhebung unvollständig war. Auch in diesem Geschäft wurde ein Kunde ohne 2G-nachweis angetroffen.
- Am Schulterblatt (Sternschanze) fiel ein Gastronomiebetrieb bereits zum wiederholten Mal mit Verstößen gegen die Eindämmungsverordnung auf: Weder erfolgte eine Zugangskontrolle zum Lokal noch eine Überprüfung des 2G-Status der Gäste innerhalb der Räumlichkeiten. Außerdem stellten die Beamten fest, dass kein für die Gäste sichtbarer 2G-Hinweis angebracht war und die Kontaktlisten Mängel aufwiesen. Bei einem in dem Restaurant angetroffenen Gast bestand der Verdacht der Verwendung eines gefälschten Impfausweises.
Insgesamt ist festzustellen, dass die Vorgaben der Eindämmungsverordnung weiterhin von der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung - und auch von Betrieben - akzeptiert und eingehalten werden.
Die Polizei Hamburg wird auch zukünftig Kontrollen zur Einhaltung der Vorschriften der Eindämmungsverordnung durchführen.
Ka.
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