POL-HH: 220126-3. Polizei stoppt erneut mehrere Raser auf und im Umfeld von Hamburger Autobahnen
Hamburg (ots)
Zeit: 25.01.2022, 18:42 Uhr - 26.01.2022, 00:41 Uhr Orte: a) Hamburg-Wilhelmsburg, B75 Hamburg, AS Wilhelmsburg b) Hamburg-Heimfeld, BAB 7, Fahrtrichtung Norden, zwischen AS Heimfeld und AS Hausbruch c) Hamburg-Stellingen, BAB 7, Fahrtrichtung Süden, Tunnel Stellingen d) Hamburg, BAB 7, Fahrtrichtung Süden, zwischen AS Volkspark und Elbtunnel e) Hamburg, BAB 1, AS Öjendorf bis Europabrücke
Beamte der Verkehrsdirektionen Innenstadt/West (VD 2) und Süd (VD 4) dokumentierten mit ProViDa-Fahrzeugen (Proof-Video-Data) erneut erhebliche Geschwindigkeitsverstöße. Bei einem 43-jährigen BMW-Fahrer wurden nach einer Verfolgungsfahrt die Fahrzeugschlüssel beschlagnahmt.
a) Der Besatzung eines ProViDa-Fahrzeugs der Verkehrsdirektion Innenstadt/West (VD 2) fiel gestern Abend um 19:42 Uhr ein VW Passat auf, der die Bundesstraße 75 (B75) erheblich zu schnell in Richtung Süden befuhr. Eine Messung ergab eine Geschwindigkeit von 151 km/h anstatt der erlaubten 80 km/h. Die Polizisten hielten den Passat an und kontrollierten den Fahrer. Den 35-jährigen Polen erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 1.400 Euro, ein dreimonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte im Fahrerlaubnisregister.
b) Die gleichen Beamten befuhren um 20:51 Uhr die Bundesautobahn 7 (BAB 7) in Fahrtrichtung Norden. Ihnen fiel dabei ein Audi A6 auf, der ebenfalls mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr. Als die zulässige Höchstgeschwindigkeit aufgrund eines Baustellenbereichs auf 80 km/h reduziert wurde, konnte bei dem Audi eine Geschwindigkeit von 150 km/h gemessen werden. Den 63-jährigen deutschen Fahrer erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 1.200 Euro, zwei Punkte im Fahrerlaubnisregister sowie zwei Monate Fahrverbot.
c) Weiterhin wurde die ProViDa-Besatzung um 00:05 Uhr auf der BAB 7 in Fahrtrichtung Süden auf einen BMW aufmerksam, der mit erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung den Stellingen-Tunnel befuhr. Als der BMW die Beamten überholte, konnten diese eine Geschwindigkeitsmessung starten, die einen vorwerfbaren Wert von 149 km/h statt der erlaubten 60 km/h auswies. Den Fahrer, einen 27 Jahre alten Deutschen, erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 1.400 Euro, zwei Punkte im Fahrerlaubnisregister sowie ein Fahrverbot von drei Monaten.
d) Mit gleich mehreren Verkehrsverstößen fiel den Beamten um 00:41 Uhr auf der BAB 7 in Fahrtrichtung Süden ein Sattelzug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von vierzig Tonnen auf. Er überholte in einem Baustellenbereich mehrfach verbotswidrig andere Verkehrsteilnehmer und fuhr eine Geschwindigkeit von 81 km/h statt der zulässigen 60 km/h. Zusätzlich hielt der Sattelzugfahrer den gebotenen Abstand zu einem vor ihm fahrenden Fahrzeug nicht ein. Der aus Litauen stammende 27-jährige Fahrer entrichtete vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von 535 Euro und konnte seine Fahrt anschließend fortsetzen.
e) Die Besatzung eines ProViDa-Fahrzeuges der Vehrkehrsdirektion Süd (VD 4) stellte gestern um 18:42 Uhr auf der BAB 1 einen 3-er BMW fest, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich überschritt. Im Tunnel Moorfleet wurde bei dem Fahrzeug eine Geschwindigkeit von 132 km/h bei erlaubten 80 km/h gemessen. Als die Beamten das Fahrzeug in Höhe der Norderelbbrücke überprüfen wollten, beschleunigte der BMW-Fahrer sein Fahrzeug und versuchte sich mit stark überhöhter Geschwindigkeit der Kontrolle zu entziehen. Die Beamten nahmen die Verfolgung des Fahrzeuges auf, konnten aber zunächst nicht auf den flüchtenden Wagen aufschließen. Auf der BAB 1 herrschte zu dieser Zeit dichter Feierabendverkehr. Auf der B75 in Fahrtrichtung Norden konnte der BMW-Fahrer schließlich überprüft werden. Die Beamten stellten fest, dass der 43-jährige türkische Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Der BWM wurde verkehrssicher abgestellt. Die Fahrzeug-Schlüssel wurden sichergestellt. Der 43-Jährige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen. Gegen ihn wird nun wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ermittelt. Die weiteren Ermittlungen werden in der jeweils örtlich zuständigen Verkehrsdirektion geführt und dauern an.
Schö.
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