POL-HH: 220414-4. Einleitung von unbehandeltem Ballastwasser in die Nordsee führt zu hohen Sicherheitsleistungen im Hamburger Hafen
Hamburg (ots)
Zeit: 11.04.2022, 16:51 - 18:29 Uhr
Ort: Nordsee, Hamburger Hafen
Beamte des Wasserschutzpolizeikommissariats 2 haben gestern ein unter Schweizer Flagge fahrenden Massengutfrachter kontrolliert und umweltrechtliche Verstöße festgestellt. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat für die Ordnungswidrigkeit Sicherheitsleistungen von über 100.000 Euro festgelegt.
Im Rahmen einer Schiffskontrolle stellten die Beamten fest, dass vom 190 Meter langen und 32 Meter breiten Schiff aus, in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), entgegen der Bestimmungen des Ballastwasserübereinkommens, über 3150 Kubikmeter unbehandeltes Ballastwasser eingeleitet worden waren.
Der 48-jährige philippinische Kapitän sowie der verantwortliche 36-jährige philippinische "Leitende Offizier" hatten die Einleitung von unbehandeltem Ballastwasser trotz zertifizierter Ballastwasserbehandlungsanlage durchgeführt und zudem weitere Vorgaben nicht beachtet.
Die Ahndung dieser Ordnungswidrigkeit obliegt dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).
Das Bundesamt hat als zuständige Behörde für die unzulässige Einleitung für die beiden Verantwortlichen eine Sicherheitsleistung von jeweils 50.000 Euro festgelegt. Diese erfolgten in Form selbstschuldnerischer Bürgschaften. Die Einleitung von unbehandeltem Ballastwasser kann zum Einschleppen von schädlichen Wasserorganismen und Krankheitserregern führen, was Risiken für die Umwelt, die menschliche Gesundheit, Sachwerte und Ressourcen bedeutet.
Die Wasserschutzpolizei führt regelmäßig Schiffskontrollen zur Steigerung der Einhaltung der umweltrechtlichen Vorschriften durch. Hierbei werden immer wieder Verstöße festgestellt und es werden in Absprache mit der Staatsanwaltschaft oder der jeweils zuständigen Ahndungsbehörde Sicherheitsleistungen oder Bußgelder festgelegt.
Ri.
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