POL-HH: 240418-6. Polizei nimmt mutmaßliche Trickdiebe im Hamburger Osten fest
Hamburg (ots)
Zeit: 17.04.2024, circa 13:00 Uhr
Ort: Hamburg-Farmsen-Berne, Berner Heerweg
Zivilfahnderinnen und Zivilfahnder haben gestern Mittag zwei mutmaßliche Trickdiebe im Alter von 45 und 51 Jahren in einem Einkaufszentrum in Farmsen-Berne vorläufig festgenommen. Nach jetzigem Stand geht das Landeskriminalamt davon aus, dass das Duo für insgesamt mindestens fünf Trickdiebstähle im Hamburger Osten verantwortlich sein könnte.
Das zuständige Landeskriminalamt (LKA 43) verzeichnete seit 12. März ein erhöhtes Aufkommen von Trickdiebstählen in Wohnungen. In den Stadtteilen Marienthal (2), Rahlstedt und Horn hatten sich demzufolge eine versuchte sowie drei vollendete Taten ereignet. Bei ihren Taten gaben sich die Täter als Polizeibeamte aus und ließen sich, unter dem Vorwand angeblicher Einbrüche in der Nachbarschaft, Wertgegenstände vorzeigen beziehungsweise aushändigen. Insgesamt erbeuteten die Täter hierbei Bargeld und Gegenstände mit einem Wert im niedrigen fünfstelligen Bereich.
Ermittlungen führten die Polizistinnen und Polizisten auf die Spur eines 45-jährigen Deutschen. Im Rahmen verdeckter Maßnahmen gelang es Zivilfahnderinnen und Zivilfahndern gestern Mittag, den Tatverdächtigen und seinen 51 Jahre alten mutmaßlichen Komplizen in einem Farmsener Einkaufszentrum vorläufig festzunehmen. Zuvor war es in der Liegnitzer Straße (Jenfeld) erneut zu einem vollendeten Trickdiebstahl zum Nachteil eines 81-Jährigen gekommen.
Bei den anschließenden Personendurchsuchungen stellten die Beamtinnen und Beamten jeweils Geldbeträge im mittleren dreistelligen Bereich sicher. Der 51-jährige deutsche Tatverdächtige musste nach seiner erkennungsdienstlichen Behandlung mangels Haftgründen entlassen werden. Der 45-Jährige, der bereits wegen gleichgelagerter Delikte zu einer Haftstrafe verurteilt worden war, wurde nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen und in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft dem Untersuchungsgefängnis zugeführt.
Die gemeinsam von Staatsanwaltschaft und LKA 43 geführten Ermittlungen dauern an. Hierbei prüfen die Strafverfolgungsbehörden auch, ob das Duo noch für weitere ähnlich gelagerte Taten in Betracht kommt.
In diesem Zusammenhang rät die Polizei:
- Ein gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit!
- Führen Sie Gespräche bei leicht geöffneter Tür mit vorgelegter Kette/aktiviertem Sperrbügel.
- Lassen Sie grundsätzlich keine Fremden in Ihre Wohnung, ohne deren Berechtigung zu prüfen.
- Erwarten Sie diese Person? Hat sie sich im Vorwege angemeldet und kann sie sich ausweisen? Lassen Sie sich als Nachweis den Behörden- oder Unternehmensausweis zeigen und prüfen Sie diesen!
- Bei Unsicherheit gilt: Lassen Sie die Person nicht eintreten, bevor Sie telefonisch bei den entsprechenden Stellen nachgefragt und eine Bestätigung für den Besuch erhalten haben! Nutzen Sie Telefonnummern, wie z. B. die Servicenummern der Wasserwerke, die Nummer des Hausmeisters oder auch des für Sie zuständigen Polizeikommissariats.
- Haben Sie jemanden reingelassen? Achten Sie darauf, dass Sie direkt nach Einlass die Wohnungstür schließen. Häufig wird diese heimlich vom Ersten aufgelassen, sodass unbemerkt ein zweiter Täter eintreten kann.
- Rufen Sie zur Unterstützung einen Nachbarn dazu, damit ihr "Besuch" sich durch Ablenkung nicht alleine in der Wohnung/im Haus bewegen kann.
- Ein Glas Wasser oder einen Stift mit Papier können Sie auch überreichen, ohne die Person in ihre Wohnung reinzulassen.
- Bedenken Sie: Echte Polizeibeamte (und Bankmitarbeiter) suchen Sie niemals zu Hause auf, um nach angeblichem Falschgeld, Kontodaten, PIN oder Geldverstecken zu fragen.
Zim.
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