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POL-HH: 250424-1. Verkehrshinweis anlässlich einer Teilsperrung der Norderelbbrücke am kommenden Wochenende

Hamburg (ots)

Zeit: Freitag, 25.04.2025, 22:00 Uhr bis Montag, 28.04.2025, 05:00 Uhr Ort: Bundesautobahn (BAB) 1, Fahrtrichtung Norden, zwischen dem Autobahndreieck (AD) HH-Norderelbe und dem AD HH-Südost

Am kommenden Wochenende muss die Norderelbbrücke aufgrund von Baumaßnahmen in Richtung Norden gesperrt werden. Es ist mit Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen.

Im Rahmen von Sanierungs- beziehungsweise Reparaturmaßnahmen der Norderelbbrücke findet ein Austausch der Übergangskonstruktionen statt. Hierfür ist die Sperrung der Richtungsfahrbahn Nord in der Zeit von Freitag, 22:00 Uhr bis Montag, 05:00 Uhr zwischen dem AD HH-Norderelbe und dem AD HH-Südost erforderlich. Parallel hierzu wird auch der Abzweig der BAB 255 zur BAB 1 in Richtung Lübeck gesperrt.

Entsprechende Umleitungsstrecken sind ausgeschildert.

Weitere Informationen sind der Homepage der Autobahn GmbH zu entnehmen: https://www.autobahn.de/betrieb-verkehr/baustellenmeldung/a1-a255-bereich-norderelbbruecke-a1-sperrung-richtungsfahrbahn-nord-zwischen-ad-norderelbe-36-und-ad-hh-suedost-35-vom-2542025-2000-uhr-bis-2842025-500-uhr

Darüber hinaus weist die Polizei auf folgende für den Bereich der Norderelbbrücke zurzeit grundsätzlich geltenden Regelungen hin:

   - Zur Schonung des Bauwerks beträgt die zulässige 
     Höchstgeschwindigkeit 60 km/h
   - Für den mittleren Fahrstreifen in Fahrtrichtung Lübeck besteht 
     ein Nutzungsverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen
   - Es gilt ein Abstandsgebot von 50 Metern für Fahrzeuge über 3,5 
     Tonnen, welches auch bei Verkehrsstaus einzuhalten ist
   - Um den Verkehrsfluss in Fahrtrichtung Norden zu gewährleisten, 
     ist die Anschlussstelle der BAB 255 zur BAB 1 in Richtung Lübeck
     für Lkw über 7,5 Tonnen gesperrt; die betroffenen Fahrzeuge 
     werden über die BAB 1, Anschlussstelle Harburg, geleitet, um 
     anschließend die BAB 1 in Fahrtrichtung Lübeck zu befahren

Im Ergebnis stehen (außerhalb des Zeitraums der Teilsperrung) weiterhin drei Fahrstreifen je Fahrtrichtung zur Verfügung.

Missachtungen dieser Verkehrsmaßnahmen werden konsequent geahndet.

Erst am vergangenen Freitag stellten Beamtinnen und Beamte der Verkehrsdirektion 1 mit einem am Brückenende in Richtung Norden aufgestellten Geschwindigkeitsüberwachungskraftwagen 413 Fahrzeuge (von 2.942 gemessenen) fest, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Ein Fahrzeugführer wurde hierbei mit 137 km/h statt der zulässigen 60 km/h gemessen. Ihn erwarten ein Bußgeld in Höhe von mindestens 700 Euro, die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister sowie drei Monate Fahrverbot.

Zim.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sören Zimbal
Telefon: +49 40 4286-56214
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg

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