Bundespolizeiinspektion Kassel
BPOL-KS: Lokführer mit Laserpointer geblendet
Kassel (ots)
Die Tat zweier Jugendlicher, die buchstäblich ins Auge ging, beschäftigt nun die Bundespolizei in Kassel. Zwei 15 und 17 Jahre alte Jungen aus Kassel sollen gestern Abend (15.8.), zwischen 21 Uhr und 21.30 Uhr, an der Bahnstrecke bei Kassel-Harleshausen, zwei Lokführer jeweils bei der Vorbeifahrt mit einem Laserpointer geblendet haben.
Beide Triebfahrzeugführer, die zum Glück unverletzt blieben, meldeten den Vorfall ihrer Notfallleitstelle, welche wiederum die Bundespolizei informierte.
Nach kurzer Nachbereichsfahndung trafen Bundespolizisten die beiden Tatverdächtigen in der Nähe der Bahnstrecke an. Die Beamten hatten beobachtet, wie die Teenager mit ihren Laserpointern hantierten. Auf den Vorfall angesprochen, räumten beide ein, die Lokführer mit ihren Pointern geblendet zu haben.
Die Bundespolizisten stellten die Geräte sicher und übergaben die Jugendlichen deren Erziehungsberechtigten. Außerdem wurden beide über mögliche Folgen ihrer Tat belehrt.
Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat gegen beide ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr sowie der Gefährlichen Körperverletzung eingeleitet.
Wer solche Taten beobachtet, wird gebeten sofort die Bundespolizei unter der Tel.- Nr. 0561/81616-0 bzw. unter der bundesweit einheitlichen Tel.- Nr. 0800 6 888 000 oder über www.bundespolizei.de zu verständigen. Hinweise auch an jede andere Polizeidienststelle.
Hinweise der Bundespolizei
Eine Attacke mit einem Laserpointer ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann schwerwiegende Folgen haben. Bei dem Auftreffen eines Laserstrahls auf das menschliche Auge kommt es immer zu einer verminderten Reaktionsfähigkeit sowie zu einer vorübergehenden Einschränkung des Sehvermögens. Ab einer bestimmten Laserklasse kann das menschliche Auge nicht einmal mehr durch Lidschluss geschützt werden. In allen Fällen kann es zu einer dauerhaften Schädigung der Augen kommen.
Die Bundespolizei ermittelt in jedem Fall des Blendens mittels Laserpointer oder vergleichbaren Tatmitteln wegen des Verdachts eines "Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr" (§ 315 StGB) und "Gefährlicher Körperverletzung" (§224 StGB). Bei beiden Delikten sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten, im Höchstfall sogar 10 Jahre vor.
Wenn durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht wird, handelt es sich sogar um einen Verbrechenstatbestand, bei der die Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr beträgt.
Rückfragen bitte an:
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34119 Kassel
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Klaus Arend
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