Bundespolizeiinspektion Kassel
BPOL-KS: Zug ausgebremst - LKW-Fahrer übersieht schließende Bahnschranke
Dautphetal-Wolfgruben (Landkreis Marburg-Biedenkopf) (ots)
Glimpflich, zum Glück ohne Verletzte, endete gestern Nachmittag (18.3.; 16 Uhr) ein Unfall an einem Bahnübergang in Dautphetal-Wolfgruben (Landkreis Marburg-Biedenkopf). Trotz sich senkender Schranken befuhr ein 38-jähriger LKW-Fahrer den mit Halbschranken, Rotlicht und Andreaskreuz gesicherten Bahnübergang in Wolfgruben (Straße: In den Bornwiesen).
Der Ukrainische Berufskraftfahrer soll nach Zeugenangaben abgelenkt gewesen sein und so das Schließen der Schranken sowie das Rotlicht zu spät bemerkt haben. Infolge der Unachtsamkeit hätte er den Übergang passiert und dabei eine Halbschranke abgerissen. Zug konnte rechtzeitig halten Eine herannahende Regionalbahn, von Biedenkopf in Richtung Friedensdorf, bemerkte den Vorfall am Bahnübergang und konnte noch rechtzeitig halten.
Der entstandene Schaden wird auf rund 3000 Euro geschätzt. An dem LKW war die Frontscheibe durch die Kollision mit der Schranke gerissen.
"Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen an Bahnübergängen. In vielen Fällen ist mangelnde Sorgfaltspflicht der Verkehrsteilnehmer Ursache für Unfallsituationen an Bahnübergängen.", sagte Polizeidirektorin Sonja Koch-Schulte, Leiterin der Bundespolizeiinspektion Kassel.
Für den nachfolgenden Bahnverkehr brachte der Vorfall geringfügige Verspätungen. Die Schranke ist bereits instandgesetzt. Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat gegen den 38-jährigen Berufskraftfahrer ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Hinweis Bundespolizei:
"Bahnübergänge dürfen nur befahren werden, wenn ein zügiges, sicheres Überqueren gewährleistet ist".
-Keinesfalls darf der Bahnübergang bei rotem Blinklicht und Signalton befahren werden, auch wenn die Schranken noch offen sind.
-Das Andreaskreuz sagt immer: "Schienenverkehr hat Vorrang" Deshalb muss bei Annäherung an den Bahnübergang stets rechts und links geschaut werden, ob sich ein Schienenfahrzeug nähert.
Erst nach dieser Prüfung darf der Bahnübergang befahren werden.
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