Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Urinieren an Dienst-Kfz führt zu Haft - Drei Haftbefehle vollstreckt
München (ots)
Am Donnerstag (9. Mai) vollstreckte die Bundespolizei drei Haftbefehle gegen zwei alkoholisierte Personen. Nach beiden war von Staatsanwaltschaften gesucht worden.
Kurz nach Mitternacht kam ein mit 2,9 Promille alkoholisierter 36-jährige Pole zum Bundespolizeirevier am Ostbahnhof. Er gab an, dass gegen ihn "etwas offen sein müsste". Ein Datenabgleich förderte einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I zu Tage. Der Wohnsitzlose war wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 1.800 EUR verurteilt worden. Da er die Strafe nicht beglich, war er zur Fahndung und Festnahme ausgeschrieben worden. Wegen fehlender Barmittel wird er nun voraussichtlich die kommenden 60 Tage in Obhut der Justiz vollbringen.
Im zweiten Fall wurde ein 34-jähriger Deutscher gegen 01:30 im Hauptbahnhof einer Personenkontrolle unterzogen. Vorangegangen war, dass dessen 31-jährige Begleiterin aus dem Landkreis Erding an ein abgestelltes Dienstfahrzeug uriniert hatte. Während gegen die Frau nichts vorlag und sie mit einer Ordnungswidrigkeit die Wache verlassen konnte, verblieb ihr wohnsitzloser Begleiter im Gewahrsam. Ein Datenabgleich förderte gleich zwei Vollstreckungshaftbefehle zu Tage. Die Staatsanwaltschaft München II suchte den mit 2,8 Promille Alkoholisierten, weil er eine Geldstrafe von 2.500 EUR wegen Körperverletzung nicht beglichen hatte. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte den Mann ausgeschrieben, weil er wegen Bedrohung eine Geldstrafe von 3.000 EUR nicht beglichen hatte. Da er die insgesamt geforderten 5.500 EUR nicht aufbrachte, wird auch er in den kommenden voraussichtlich 220 Tagen eine Ersatzfreiheitsstrafe unter Aufsicht der Justiz verbüßen.
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