Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Zur unerlaubten Einreise verholfen/ Bundespolizei überführt fünf Beihelfer
Lindau/ Füssen (ots)
Am vergangenen Wochenende (25./26. Mai) hat die Bundespolizei sechs Personen festgestellt, die versucht hatten unerlaubt nach Deutschland einzureisen. Die Bundespolizisten verweigerten vier der aufgegriffenen Personen die Einreise, einen Mann leiteten die Beamten an das zuständige Ausländeramt weiter und ein Osteuropäer musste am darauffolgenden Montag (27. Mai) auf dem Luftweg zurück in sein Heimatland. Weiterhin stehen in drei Fällen insgesamt fünf Beschuldigte im Verdacht sich der Beihilfe zur unerlaubten Einreise strafbar gemacht zu haben.
Am Sonntagabend (26. Mai) kontrollierte die Bundespolizei auf der BAB 96 einen Pkw mit deutschen Kurzzeitkennzeichen, in dem sich drei Serben befanden. Während der Fahrer und Beifahrer über gültige Dokumente und einen Wohnsitz in Deutschland verfügten, konnte der dritte Insasse keinerlei Ausweispapiere vorweisen, die seine Einreise legitimierten. Der Reisepass des Serben konnte zwar noch beigebracht werden, jedoch war nun auch nachweisbar, dass der Osteuropäer seine erlaubnisfreie Kurzaufenthaltsdauer im Schengenraum längst überschritten hatte. Am folgenden Nachmittag musste der unerlaubt Eingereiste den Rückflug von München nach Belgrad antreten.
Am frühen Sonntagmorgen (26. Mai) stoppten Lindauer Bundespolizisten am Grenzübergang Hörbranz ein Fahrzeug mit deutscher Zulassung. Im Wagen befand sich neben dem deutschen Fahrer ein iranischer Staatsangehöriger. Der Iraner konnte lediglich eine deutsche Aufenthaltsgestattung vorweisen, die ihm jedoch nicht die Aus- und Wiedereinreise in die Bundesrepublik gestattet. Die Bundespolizisten leiteten den 24-Jährigen, der sich derzeit noch im laufenden Asylverfahren befindet, an das zuständige Ausländeramt weiter.
Bereits in der Nacht von Freitag auf Samstag (25. Mai) stellten Kemptener Bundespolizisten am Grenztunnel Füssen einen syrischen und einen türkischen Staatsangehörigen im Pkw eines deutschen Fahrers fest. Der Syrer, der keinerlei Reisedokumente vorweisen konnte, wurde bereits am 23. Mai auf Anordnung der Ausländerbehörde nach Italien abgeschoben, da er sich dort bereits im Asylverfahren befand. Demnach besteht gegen den Mann ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland. Die Bundespolizisten wiesen den 37-Jährigen daraufhin nach Österreich zurück.
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