Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Körperverletzung und Widerstand am Feiertag - Ermittlungsverfahren und Haftrichtervorführung
München (ots)
Am Donnerstag (20. Juni) gerieten Reisende in einer S-Bahn aneinander. Geschlagen wurde letztendlich der Triebfahrzeugführer. Weiterhin leistete ein stark alkoholisierter 45-Jähriger am Hauptbahnhof Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Er wird heute dem Haftrichter vorgeführt.
Donnerstagmorgen, gegen 01:15 Uhr, geriet ein 29-jähriger Deutscher in einer S-3 mit seiner Freundin, einer 36-jährigen Deutschen in lautstarke verbale Streitigkeiten. Der den Streit mitbekommenden Triebfahrzeugführer begab sich daraufhin in den Waggon und trennte das Paar um Handgreiflichkeiten zu verhindern. Daraufhin soll der 29-Jährige dem 36-jährigen Triebfahrzeugführer auf die Lippe geschlagen haben, wodurch dieser eine kleine Platzwunde erlitt. Als Reaktion darauf soll 36-Jährige den Schlagenden in den Schwitzkasten genommen haben und verwies das Pärchen anschließend am Bahnhof Pasing der S-Bahn. Bis zum Eintreffen der Bundespolizei dort war das Pärchen bereits in eine S-Bahn Richtung stadteinwärts gestiegen. Diese wurde am Haltepunkt Donnersbergerbrücke angehalten und die beiden aus der S-Bahn geholt. Einen Atemalkoholtest verweigerte der 29-Jährige. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden alle Beteiligten entlassen.
Gegen beide Männer wird wegen Körperverletzung, gegen den 29-Jährigen zusätzlich wegen Beleidigung ermittelt.
Am Vormittag, gegen 09:50 Uhr, wurden Beamte der Bundespolizei am Hauptbahnhof während ihres Streifenganges auf einen am Boden liegenden Mann aufmerksam. Der 45-jährige Deutsche war ohne Fremdeinwirkung von einer Sitzbank gefallen und konnte aufgrund seiner starken Alkoholisierung nicht mehr alleine aufstehen. Ein Passant hatte bereits einen Rettungswagen gerufen. Als er von den Beamten angesprochen und auf die Bank gehoben wurde, verhielt er sich ihnen gegenüber aggressiv. Die inzwischen eingetroffene Rettungswagenbesatzung verneinte nach einer ersten Untersuchung die Mitnahme des Wohnsitzlosen, da diesem außer der Alkoholisierung nichts fehlte. Daraufhin entschieden die Bundespolizisten den gebürtigen Münchner zum Ausnüchtern mit auf die Wache zu nehmen. Da der 45-Jährige nicht freiwillig mitging und die Fäuste gegen die Beamten erhob, nach ihnen schlug und in Richtung der Waffe griff, wurden ihm Handschellen angelegt und er zwangsweise verbracht. Hierbei sperrte er sich gegen die Laufrichtung und beleidigte die Polizisten. Ein Personalienabgleich mit den polizeilichen Fahndungssystemen brachte zusätzlich eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft München sowie eine Führungsaufsicht des Landgerichts München bezüglich eines Alkoholkonsumverbotes zu Tage. Staatsanwaltschaft und Gericht entschieden nach Information bezüglich des Sachverhaltes auf umgehende Blutentnahme des mit 3,05 Promille Atemalkohol Alkoholisierten und Haftrichtervorführung für den heutigen Tag.
Gegen den Mann wird wegen tätlichen Angriffs und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung ermittelt. Er wird heute dem Haftrichter vorgeführt.
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