Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Gewaltdelikte an Bahnhöfen: U.a. Tätlicher Angriff auf Bundespolizisten und Handyfilmen von Einsatzmaßnahmen
München (ots)
Zu mehreren, öffentlichkeitswirksamen Gewaltdelikten kam es am Freitag und Samstag (30. und 31. August) in Münchner Bahnhöfen.
Ein 22-jähriger Deutscher, der im Hauptbahnhof München von einer Streife der Deutsche-Bahn-Sicherheit am Freitagabend (30. August) gegen 18 Uhr beim Rauchen angetroffen wurde, kam der Aufforderung, die Zigarette auszumachen, nicht nach. Als die DB-Mitarbeiter ihm die Zigarette wegnahmen, beleidigte er die beiden und spuckte ihnen vor die Füße. Im weiteren Verlauf ging der Mann aus Pirmasens auf die Sicherheitsmitarbeiter zu und trat nach einem der beiden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, die u.a. bei einem Atemalkoholtest einen Wert von 1,94 Promille erbrachten, wurde der Mann, mit einer Anzeige wegen Körperverletzung, von der Dienststelle der Bundespolizei entlassen. Ein 22-jähriger Mitarbeiter der DB-Sicherheit erlitt leichte Hautabschürfungen am Arm; war aber weiterhin arbeitsfähig.
Nur wenig trafen die Beamten erneut auf den Pirmasenser. Gegen 19:45 Uhr wurde eine Banane an einem Kiosk am Hauptbahnhof München entwendet, ohne diese zu bezahlen. Ein Sicherheitsdienstmitarbeiter versuchte den Mann aufzuhalten, wurde er zunächst verbal beleidigt und dann mit zwei Kopfstößen auf die Nase traktiert. Einen weiteren, hinzukommenden Sicherheitsmitarbeiter biss der 22-Jährige in den Oberarm. Ein, nicht im Dienst befindender, ziviler Beamter der Bayerischen Landespolizei gab sich als Polizeibeamter zu erkennen und half den Mann, bis zum Eintreffen alarmierter Bundespolizisten, festzuhalten.
Auf dem Weg zur Dienststelle versuchte der Pirmasenser auch zwei Bundespolizisten in die Arme zu beißen, was jedoch verhindert wurde. Während der gesamten polizeilichen Maßnahmen beleidigte er die Einsatzkräfte. Auch auf der Dienststelle, u.a. bei der Durchsuchung im Gewahrsamsraum, versuchte der 22-Jährige nach Beamten zu schlagen und gegen sie zu treten, was jedoch stets unterbunden werden konnte. Der per Kopfstoß verletzte, 46-jährige Sicherheitsmitarbeiter gab an, unter starken Schmerzen zu leiden. Er begab sich selbständig in ärztliche Obhut. Über seine Verletzungen liegen noch keine Informationen vor.
Gegen 19:45 Uhr am Samstag (31. August) informierten zwei Reisende eine Bundespolizeistreife über eine körperliche Auseinandersetzung am U-Bahnsteig im Münchner Ostbahnhof. Die Streife traf auf zwei Polen im Alter von 17 und 32 Jahren. Die beiden Wohn sitzlosen gaben an, sich nicht geschlagen, sondern freundschaftlich geschubst zu haben. Beide verhielten sich bei der Kontrolle durch die Bundespolizisten verbal aggressiv. Der jüngere drohte den Beamten, weswegen er aufgrund der Angriffsgefahr und Bedrohung gefesselt und vorläufig festgenommen wurde. Im weiteren Verlauf der Maßnahmen provozierten beide die Beamten fortlaufend verbal und durch Gestik. Der Ältere versuchte dabei mehrfach den Jüngeren von der Fesselung zu befreien, was jedoch durch die Beamten durch einfache körperliche Gewalt wiederholt verhindert werden konnte. Da der Pole drohte die Beamten anzugreifen, wurde er zu Boden gebracht, fixiert und unter Anwendung von Hebeltechniken gefesselt. Auf dem Weg zur Dienststelle wehrte sich der Älter so vehement gegen die Mitnahme, dass er zu Boden gebracht und mit Unterstützung einer Streife der U-Bahnwache, nun auch an den Füßen gefesselt - unter lauten Hilfeschreien seinerseits in polnischer Sprache - zum Revier mitgenommen wurde. Dabei beleidigte er die Beamten auch mehrfach als "Kanaken".
Nach Rücksprache mit der Staatanwaltschaft München I wurde der Jüngere der beiden, auf freien Fuß gesetzt und der Ältere in Gewahrsam genommen.
Wenig später kam ein 18-jähriger Pole, ein Begleiter der beiden Polizeipflichtigen auf die Dienststelle der Bundespolizei und erkundigte sich nach seinen Freunden. Dabei zeigte er Handyvideoaufnahme, die die versuchte Befreiung des 17- durch den 32-Jährigen dokumentierten.
Währen der Ältere einen Atemalkoholtest verweigerte, weswegen von der Staatsanwaltschaft eine Blutentnahme angeordnet wurde, wurden beim Jüngeren 2,08 Promille gemessen. Bei dem Vorfall wurden keine Personen verletzt.
Der Sachverhalt war Öffentlichkeitswirksam. Unbeteiligte haben die polizeilichen Maßnahmen durchgehend negativ kommentiert. Zudem wurden mehrfach Video- und Bildaufzeichnungen am Bahnsteig gefertigt. Die Bundespolizei macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass eine Veröffentlichung und Verbreitung derartiger Aufnahmen ggfs. strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen können. Wer gefertigte Aufnahmen der Bundespolizei zur Verfügung stellen möchte, kann grds. unter der Rufnummer 089/515550-111 erfahren, was er dazu tun muss.
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