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Bundespolizeidirektion München: Unerlaubte trinationale Fahrgemeinschaft mit Folgen

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Füssen (ots)

m frühen Sonntagmorgen (22. September) hat die Bundespolizei am Grenztunnel eine Fahrgemeinschaft auflösen müssen. Der ukrainische Fahrzeuglenker hatte seine Fahrt über eine Mitfahrplattform im Internet angeboten. Seine beiden Mitfahrer, ein Pakistaner und ein Aserbaidschaner, verfügten jedoch nicht über entsprechende Ausweisdokumente für die Einreise nach Deutschland.

In der Kontrollstelle an der BAB 7 überprüften Kemptener Bundespolizisten die drei Insassen eines in Italien zugelassenen Pkw. Der ukrainische Fahrer war im Besitz gültiger Dokumente. Der pakistanische Insasse, der bereits 2015 erstmals ins Bundesgebiet einreiste, wies sich mit einer deutschen Duldung aus, welche nicht zum Grenzübertritt berechtigt. Der 24-Jährige war neben Deutschland bereits in Ungarn, Griechenland, Italien und Österreich als Asylbewerber registriert. Die Beamten konnten im Fall des Aserbaidschaners ermitteln, dass der Ausweislose, der bereits 2018 in Deutschland registriert worden war, im Besitz eines gültigen Reisepasses ist. Einen Aufenthaltstitel besitzt der Mann jedoch nicht mehr.

Die Bundespolizisten zeigten die Fahrgemeinschaft wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern beziehungsweise der versuchten unerlaubten Einreise an. Dem Ukrainer verweigerten die Beamten die Einreise nach Deutschland. Der Pakistaner muss zunächst bei seiner zuständigen Ausländerbehörde vorstellig werden.

Für den aserbaidschanischen Beschuldigten ging es am Montagnachmittag (23. September) nach der Richtervorführung in Zurückweisungshaft. Sobald der Reisepass des 37-Jährigen vorliegt, der aus Berlin übersandt wird, muss der mutmaßlich Geschleuste den Flug in sein Heimatland antreten.

Rückfragen bitte an:

Sabine Dittmann
Bundespolizeiinspektion Kempten
Eicher Straße 3 | 87435 Kempten
Pressestelle
Telefon: 0831 / 540 798-1010
E-Mail: bpoli.kempten.oea.controlling@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Kempten schützt mit ihren Revieren
Weilheim und Lindau auf 220 Grenzkilometern zwischen Bodensee und
Ammergebirge die Schengen-Binnengrenze zu Österreich, um
grenzüberschreitende Kriminalität und irreguläre Migration zu
verhindern.

Zudem sorgen die Bundespolizisten auf 560 Streckenkilometern und 90
Bahnhöfen für die Sicherheit des Bahnverkehrs und der Reisenden.

Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Landkreise Landsberg
am Lech, Lindau, Ober-, Ost-, Unterallgäu und Weilheim-Schongau,
sowie die kreisfreien Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen.

Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.

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