Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Festnahmen am "kleinen Grenzübergang" - Nigerianer soll nach Italien, Pakistaner ins Heimatland zurückgewiesen werden
Rosenheim / Kiefersfelden (ots)
Die Bundespolizei hat am Donnerstag (24. Oktober) bei Grenzkontrollen auf einer Staatsstraße bei Kiefersfelden eine russische Staatsangehörige festgenommen. Die Frau wird beschuldigt, einen Nigerianer und einen Pakistaner mit ihrem Auto eingeschleust zu haben.
Das in Italien zugelassene Fahrzeug stoppten Bundespolizisten am Kiefersfeldener Ortsrand. Gelenkt wurde der Wagen von einer 29-jährigen Russin, die sich neben ihrem Reisepass mit einer slowakischen Aufenthaltsgenehmigung ordnungsgemäß ausweisen konnte. Ihre zwei Begleiter verfügten hingegen nicht über die Papiere, die für den beabsichtigten Aufenthalt in Deutschland erforderlich gewesen wären.
Die drei Personen wurden zur Bundespolizeiinspektion nach Rosenheim gebracht. Dort ist die Frau wegen Einschleusens von Ausländern angezeigt worden. Anschließend konnte sie ihre Fahrt in die Slowakei, wo sie einen festen Wohnsitz hat, fortsetzen. Die Männer erhielten jeweils eine Anzeige wegen versuchter illegaler Einreise. Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen wurde der Pakistaner der österreichischen Polizei überstellt. Der Nigerianer hingegen musste auf richterliche Anordnung hin in Zurückweisungshaft. Wie sich herausgestellte, hatte er bereits bei italienischen Behörden einen Asylantrag gestellt. Er wurde am Freitag in die Justizvollzugsanstalt Eichstätt eingeliefert. Von dort aus wird er voraussichtlich unmittelbar nach Italien zurückgewiesen.
Nur einen Tag zuvor war ein pakistanischer Staatsangehöriger in Erding in Zurückweisungshaft genommen worden. Auch er war am Ortsrand von Kiefersfelden zusammen mit vier Afghanen festgenommen worden, da sie offenbar versucht hatten, mit einem Pkw unerlaubt einzureisen. Für den Pakistaner, dessen Asylantrag in Deutschland bereits abgelehnt worden war, ist ein Rückflug direkt nach Pakistan vorgesehen. Seine afghanischen Begleiter wurden im Anschluss an die Anzeigenaufnahme an die für sie zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet, die über ihren weiteren Verbleib im Land zu entscheiden hat.
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