Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Rosenheimer Bundespolizei vollstreckt mehrere Haftbefehle
Strafbefehl des Amtsgerichts Rosenheim - Mann muss ins Gefängnis
Kiefersfelden (ots)
Die Bundespolizei hat am Donnerstagnachmittag (23. Januar) am Rosenheimer Hauptbahnhof einen 42-jährigen Mann verhaftet. Wie sich bei der Überprüfung seiner Personalien herausstellte, lag gegen den gebürtigen Nordrhein-Westfalen seit November 2019 ein Strafbefehl des Amtsgerichts Rosenheim vor. Demnach hatte er wegen Computerbetrugs eine Geldstrafe in Höhe von 1.350 Euro zu zahlen. Da er seine Justizschulden nicht begleichen konnte, brachten ihn die Bundespolizisten nach Bernau ins Gefängnis. Dort wird er voraussichtlich drei Monate lang bleiben müssen, denn das Gericht hatte ersatzweise eine 90-tägige Freiheitsstrafe verhängt.
Den Haftantritt eines Tschechen leitete die Rosenheimer Bundespolizei ebenfalls in die Wege. Der 42-Jährige war Beifahrer in einem Auto mit slowakischen Kennzeichen. Auf der Inntalautobahn unterzogen ihn die Beamten auf Höhe Kiefersfelden einer Grenzkontrolle. Mithilfe des Polizeicomputers war rasch klar, dass der Mann aufgrund eines Strafbefehls des Amtsgerichts Öhringen (Baden-Württemberg) gesucht wird. Wegen fahrlässiger Körperverletzung war er zu einer Geldstrafe von 840 Euro oder alternativ zu 28 Tagen Freiheitsentzug verurteilt worden. Den geforderten Betrag konnte er nicht aufbringen und so fand sich der tschechische Staatsangehörige alsbald in der Bernauer Haftanstalt wieder.
Der Gang ins Gefängnis blieb einem mit Haftbefehl gesuchten Rumänen hingegen erspart. Er konnte die vom Amtsgericht Germersheim (Rheinland-Pfalz) wegen Trunkenheit im Verkehr verhängte Geldstrafe zahlen. Einschließlich Verfahrenskosten waren auf den 22-Jährigen, der mit einem Pkw unterwegs war, rund 990 Euro zugekommen. In der Grenzkontrollstelle auf der Autobahn Kufstein - Rosenheim übergab der Mann den geforderten Betrag der Bundespolizei, die das Geld der Justizkasse zuführen konnte.
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vor allem gegen die Schleusungskriminalität vor. Der bahn- und
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