Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Mit Ratte aber ohne Ticket im Zug
Betrunkener tritt Jugendlichen und greift Bundespolizisten an
Inn (ots)
Die Bundespolizei hat am Dienstag (18. Februar) einen 34-jährigen Deutschen und seinen tierischen Begleiter in Gewahrsam genommen. Er soll in einem Regionalzug Personen angepöbelt und einen Jugendlichen getreten haben.
Ein Reisender fühlte sich am Dienstagmorgen in der Regionalbahn von Burgkirchen nach Mühldorf durch einen pöbelnden Betrunkenen derart belästigt, dass er die Polizei Mühldorf verständigte. Diese informierte die zuständige Bundespolizei am Bahnhof Mühldorf. Zwei Streifen kontrollierten den Betrunkenen wenig später am Bahnsteig, der aufgrund des morgendlichen Pendlerverkehrs stark frequentiert war. Außerdem hatte ein 17-Jähriger die eintreffenden Beamten dort bereits erwartet, da er Strafanzeige erstatten wollte. Er wäre von dem Mann getreten worden und hätte deshalb Schmerzen am Bein.
Da der Betrunkene behauptete, keinen Ausweis mitzuführen, nahmen ihn die Beamten mit zur Dienststelle. Bevor sie den Mann dort durchsuchten, fragten sie diesen, ob er etwas Gefährliches bei sich trage. Der Mann bejahte dies - eine Maus hätte er dabei. Während der Durchsuchung sahen die Polizisten plötzlich tatsächlich etwas am Rücken des Mannes krabbeln und kurz darauf blickte sie eine Ratte durch den Hemdkragen des Mannes an. Ausweispapiere oder eine Fahrkarte für den Zug, in dem er unterwegs war, hatte der 34-Jährige aber nicht dabei.
Als sie dessen Identität daraufhin mittels seines Fingerabdrucks feststellen wollten, wehrte sich dieser mit Händen und Füßen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,96 Promille. Daraufhin verständigten die Bundespolizisten einen Notarzt. Als dieser eintraf, hatte der Betrunkene zwischenzeitlich das Glasfenster, die Sprechanlage und den Türspion der Zelle unzählige Male bespuckt. Auf Anweisung des Notarztes brachten ihn die Beamten in ein Krankenhaus. Während der Fahrt trat und bespuckte er diese mehrfach. Der untersuchende Arzt attestierte, dass der 34-Jährige seinen Rausch auch im Gewahrsam der Bundespolizei ausschlafen könne. Die Polizeibeamten brachten ihn wieder zurück in die Ausnüchterungszelle und informierten einen Richter, der dessen Unterbringung im Polizeigewahrsam bis zum nächsten Morgen anordnete.
Die Bundespolizei Mühldorf zeigte den Mann wegen Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Erschleichens von Leistungen an. Die anstehende Nacht wird der 34-Jährige im Gewahrsam der Bundespolizei verbringen. Sein tierischer Begleiter wird artgerecht versorgt.
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