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Bundespolizeidirektion München: Grenzkontrollen unterbrechen Reisepläne

Bundespolizeidirektion München: Grenzkontrollen unterbrechen Reisepläne
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A93 (ots)

Am Donnerstag (27. Februar) haben die Grenzkontrollen die Reisepläne eines Senegalesen, eines Österreichers und eines Kosovaren völlig durcheinandergebracht. Die drei Männer wurden in der Kontrollstelle auf der A93 bei Kiefersfelden vorerst festgesetzt. Der Afrikaner muss seine Reise sogar für knapp 100 Tage unterbrechen.

Illegaler Einreiseversuch: Trotz gültiger Papiere verhaftet

Die Bundespolizisten kontrollierten den senegalesischen Reisenden in einem Fernbus aus Italien. Der 28-Jährige konnte sich den Beamten gegenüber zunächst mit seinem Flüchtlingspass und einer gültigen italienischen Aufenthaltserlaubnis ausweisen. Sein Reisebus fuhr dennoch ohne ihn weiter. Wie sich bei der Überprüfung seiner Personalien herausstellte, suchte die Staatsanwaltschaft Kempten nach ihm. Laut Haftbefehl hatte das Amtsgericht Lindau dem Senegalesen wegen eines früheren illegalen Einreiseversuchs im Jahr 2018 eine Geldstrafe in Höhe von 980 Euro auferlegt. Diese Justizschulden hatte der Mann jedoch bislang nicht beglichen. Auch bei der Kontrolle auf der Inntalautobahn war er nicht in der Lage, den geforderten Betrag zu zahlen. Daher lieferte ihn die Rosenheimer Bundespolizei - wie gerichtlich angeordnet - ersatzweise in die Justizvollzugsanstalt Bernau ein. Dort wird er voraussichtlich für 98 Tage in Haft bleiben müssen.

Wegen Butterfly-Messer: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Einem verhafteten Pkw-Fahrer blieb der Gefängnisaufenthalt vorerst erspart. Der Österreicher wurde ebenfalls auf der A93 einer Grenzkontrolle unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass das Rosenheimer Amtsgericht gegen den 25-Jährigen wegen des Mitführens eines verbotenen Butterfly-Messers einen Strafbefehl erlassen hatte. Die Geldstrafe war auf 900 Euro festgesetzt worden. Der Verhaftete versicherte nachvollziehbar, dass ihm der Strafbefehl bislang nicht an seinem Wohnsitz zugestellt wurde. Daher entschied die Staatsanwaltschaft, ihm einen 14-tägigen Aufschub zu gewähren. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Sollte er nicht innerhalb dieser Frist die verhängte Geldstrafe beglichen haben, dann droht ihm ersatzweise eine Freiheitsstrafe von 30 Tagen.

Verurteilter Schleuser: Offene Restschulden getilgt

Auch einem kosovarischen Staatsangehörigen blieb trotz eines Haftbefehles der Gang ins Gefängnis erspart. Der Beifahrer eines in der Schweiz zugelassenen Wagens war im Anschluss an die Kontrolle auf Höhe Kiefersfelden in der Lage, die geforderte Restgeldstrafe in Höhe von 1.380 Euro zu bezahlen. Schon im Jahr 2017 war der Kosovare vom Rosenheimer Amtsgericht wegen Einschleusens von Ausländern zu einer Strafe von 1.650 Euro verurteilt worden, hatte es aber offenbar bislang versäumt diese vollständig zu begleichen. Im Rahmen der Grenzkontrolle erhielt er nunmehr erneut Gelegenheit dazu. Diese Chance nutze der 33-Jährige und konnte anschließend seine Reise fortsetzen, statt für 92 Tage hinter Gitter zu kommen.

Rückfragen bitte an:

Rainer Scharf (MSc)
Bundespolizeiinspektion Rosenheim
Burgfriedstraße 34 - 83024 Rosenheim
Telefon: 08031 80 26 2200
E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Rosenheim liegt an der Schnittstelle
zweier Hauptschleuserrouten, der Balkan- und der Brennerroute. Sie
geht zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die
Schleusungskriminalität vor. Im etwa 200 Kilometer langen Abschnitt
des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirkt sie zudem der
ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die
Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und
in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von
Bahnreisenden oder Bahnanlagen. Der bahn- und grenzpolizeiliche
Verantwortungsbereich der rund 450 Inspektionsangehörigen erstreckt
sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen,
Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis
Rosenheim. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte
Kontaktadresse, unter www.twitter.com/bpol_by oder
www.bundespolizei.de.

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