Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Mit sieben Geschleusten im Pkw - zwei davon im Kofferraum
Bundespolizei beendet Schleusertour und nimmt möglichen Abholer fest
Rosenheim (ots)
Der Bundespolizei ist es Montagnacht (9. März) in Garmisch-Partenkirchen gelungen, eine gefährliche Schleusertour zu stoppen. In einem verfolgten Auto befanden sich neben dem mutmaßlichen Schlepper noch sieben weitere Personen. Zwei der Geschleusten mussten zusammengekauert im Kofferraum liegen. Die Ermittlungen der Bundespolizeiinspektion Rosenheim richten sich in erster Linie gegen den österreichischen Fahrer der türkischen Migranten. Aber auch ein möglicher Abholer steht im Fokus der Rosenheimer Ermittler.
Die Bundespolizisten überholten den in Österreich zugelassenen Pkw auf der B2 im Garmisch-Partenkirchener Ortsbereich und signalisierten dem Fahrer, dass er dem Polizeiwagen folgen solle. Der Mann dachte aber offensichtlich gar nicht daran, dem Signal Folge zu leisten und fuhr geradewegs weiter. Als sich der Streifenwagen erneut vor das verfolgte Fahrzeug setzte, bremste dieses abrupt. Mehrere Mitfahrer stiegen fluchtartig aus und rannten davon. Nach kurzer Verfolgung konnten sie von den Beamten des Bundespolizeireviers Weilheim in Gewahrsam genommen werden. Der Fahrzeugführer hingegen wurde bereits bei seinem Pkw festgenommen. Im Kofferraum seines Wagens befanden sich schließlich noch zwei weitere Männer. Die insgesamt sieben Migranten verfügten über keine Papiere, die für die Einreise oder den Aufenthalt in Deutschland erforderlich gewesen wären. Sie gaben an, türkische Staatsangehörige zu sein. Der mutmaßliche Schleuser, 72 Jahre alt und ebenfalls türkischer Abstammung, konnte sich mit einem österreichischen Pass ausweisen.
Nur kurze Zeit später wurden die Bundespolizisten ganz in der Nähe des Aufgriffsortes auf einen Pkw aufmerksam, der den Kennzeichen zufolge in Rheinland-Pfalz zugelassen worden war. Der Fahrzeugführer hatte einen türkischen Reisepass und eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung, die jedoch abgelaufen war. Wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts wurde auch er festgenommen. Schon die ersten Aussagen vor Ort erhärteten den Verdacht, dass der 34-Jährige als Abholer der sieben Migranten in die Schleusungsaktion verstrickt war.
Die türkischen Staatsangehörigen und der Österreicher wurden zur zuständigen Bundespolizeiinspektion nach Rosenheim gebracht. Dort konnten mithilfe von Dolmetschern die grenzpolizeilichen Einreisebefragungen durchgeführt werden. Wie sich dabei herausstellte, kam es nicht allen Geschleusten auf Schutz oder Asyl an. Zwei 18-Jährige und ein 23-Jähriger werden daher voraussichtlich unmittelbar in die Türkei abgeschoben. Ein 15-Jähriger wurde mit seinen 18 und 37 Jahre alten Verwandten und einem 26-jährigen Landsmann an eine Aufnahmestelle für Flüchtlinge weitergeleitet. Der mutmaßliche Schleuserfahrer, der in Tirol einen festen Wohnsitz hat, durfte zwar am Tag nach seiner Festnahme wieder die Heimreise antreten, wird sich aber wohl schon bald wegen Einschleusens von Ausländern verantworten müssen. Wegen Schleuserei wurde auch der beschuldigte Abholer angezeigt. Gegen ihn wird zudem wegen illegalen Aufenthalts ermittelt. Er muss die für ihn zuständige Ausländerbehörde in Rheinland-Pfalz aufsuchen, die über seinen weiteren Verbleib im Land entscheidet.
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Rainer Scharf (MSc)
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Die Bundespolizeiinspektion Rosenheim liegt an der Schnittstelle
zweier Hauptschleuserrouten, der Balkan- und der Brennerroute. Sie
geht zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die
Schleusungskriminalität vor. Im etwa 200 Kilometer langen Abschnitt
des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirkt sie zudem der
ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die
Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und
in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von
Bahnreisenden oder Bahnanlagen. Der bahn- und grenzpolizeiliche
Verantwortungsbereich der rund 450 Inspektionsangehörigen erstreckt
sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen,
Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis
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