Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Bundespolizisten ins Gesicht gespuckt
München (ots)
Ein 26-Jähriger, der am Dienstagmorgen (7. April) in einer Toilettenanlage am Hauptbahnhof randalierte, leistete bei polizeilichen Maßnahmen Widerstand und spuckte dabei zwei Bundespolizisten ins Gesicht.
Die Bundespolizei wurde gegen 07:45 Uhr zur Toilettenanlage im Untergeschoss des Hauptbahnhofes gerufen. Ein 26-jähriger Togoer wollte sich wiederholt Zutritt in die WC-Anlage verschaffen ohne zu bezahlen. Er erklärte --zunächst noch ruhig - er wusste nicht, dass er die Drehkreuze erst durchqueren darf, wenn er bezahlt hat. Mit zunehmender Dauer wurde der Togoer jedoch aggressiver. Als er sich nicht ausweisen konnte und zur Dienstelle mitgenommen werden sollte, verweigerte er dies. Dabei unterschritt er provokant den Mindestabstand zu den Polizeibeamten. Als er von den Beamten an den Oberarmen mitgenommen wurde, riss er sich, auf einer Rolltreppe aus dem Untergeschoss zum Querbahnsteig, aus dem Griff und spuckte den eingesetzten Polizeibeamten ins Gesicht. Danach versuchte der 26-Jährige sich mit Kniestössen gegen den Oberkörper der Beamten den Maßnahmen zu widersetzen. Daraufhin wurde er unter starker Kraftaufwendung zu Boden gebracht und mit weiteren Einsatzkräften zur Dienststelle verbracht. Auch dort war der Togoer sehr aufbrausend und beleidigend. Verletzt wurden bei dem Vorfall weder die eingesetzten Beamten noch der 26-Jährige.
Der Westafrikaner gehört zum Personenkreis, der sich regel- und gewohnheitsmäßig am Münchener Hauptbahnhof aufhält, um dort übermäßig Alkohol zu konsumieren. Er reiste 2017 mit einem Schutzgesuch nach Deutschland ein. Nach Ablehnung seines Asylantrages erhielt er eine Ausreiseaufforderung, die am 30.12.2019 abgelaufen war. Polizeilich auffällig wurde er überwiegend mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie das Aufenthaltsgesetz.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wegen Widerstands und Tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung, Beleidigung und Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz wurde der Wohnsitzlose nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft auf freien Fuß gesetzt.
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