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Bundespolizeidirektion München

Bundespolizeidirektion München: Erleichterungen für den grenzüberschreitenden Verkehr

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München (ots)

Potsdam / München - Die Bundespolizei führt ab dem 16. Mai 2020 bis 
voraussichtlich zum 15. Juni 2020 an den land- und luftseitigen 
Binnengrenzen zu Frankreich, zur Schweiz, Österreich, Italien sowie 
zu Spanien weiterhin temporäre Grenzkontrollen durch.

Ebenfalls ab dem 16. Mai 2020 besteht keine Verpflichtung zur Nutzung
der ratifizierten bzw. zugelassenen Grenzübergänge mehr. Die Grenze 
kann nun wieder an jeder Stelle überschritten werden. Eine Einreise 
aus touristischen Gründen oder z. B. zum Einkaufen, Tanken etc. ist 
weiterhin nicht gestattet.

Die Einreise nach Deutschland ist nach wie vor ausschließlich beim 
Vorliegen triftiger Gründe erlaubt (siehe Anlage). Die Lockerungen in
den triftigen Gründen zur Einreise nach Deutschland beziehen sich 
ausschließlich auf die Landbinnengrenzen. Wer eine dieser Lockerungen
in Anspruch nehmen will, muss eine Selbsterklärung ausfüllen (siehe 
Anlage).

Die einreise- und aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen bleiben von den
heute in Kraft getretenen Änderungen unberührt. Gültige 
Grenzübertrittspapiere bzw. Aufenthaltsberechtigungen (Visa) sind 
beim Grenzübertritt zwingend mitzuführen. Die Bundespolizei 
kontrolliert und überwacht die grenzüberschreitenden Verkehrswege an 
den Landbinnengrenzen risikobasiert, anlassbezogen, flexibel und 
stichprobenartig.

Die Einreisevoraussetzungen an den luftseitigen Grenzen zu Italien 
und Spanien bleiben unverändert. Die Grenzkontrollen zu Dänemark 
werden vorerst fortgeführt.

Rückfragen bitte an:

Thomas Borowik
Pressestelle
Telefon: +49 (0)89 12149-1019
Mobil: +49 (0)175 9020419
E-Mail: presse.muenchen@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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