Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle - Zahltag bei Grenzkontrollen
Rosenheim / A93 (ots)
Die Rosenheimer Bundespolizei hat am Wochenende (27./28. Juni) vier rumänische Staatsangehörige und zwei Deutsche festgenommen. Fünf von ihnen hatten die Wahl, ihre Strafen zu zahlen oder ins Gefängnis zu gehen. Für eine deutsche Staatsangehörige jedoch ging es aus dem Fernreisebus direkt hinter Gitter. Die 38-Jährige wurde wegen Betrugs mit Untersuchungshaftbefehl von der Staatsanwaltschaft Memmingen gesucht. Auf richterliche Anordnung hin brachten die Bundespolizisten die Frau in die Justizvollzugsanstalt Traunstein, wo sie auf den weiteren Verlauf ihres Verfahrens warten muss.
Nicht weniger als 1.900 Euro hatte eine 29-jährige Deutsche zu zahlen, die im Fernreisezug unterwegs war. Laut Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein war sie wegen Erschleichens von Leistungen verurteilt worden. Obwohl die Frau die Summe bei ihrer Festnahme nicht aufbringen konnte, blieb ihr der Gang ins Gefängnis erspart. Ihr Ehemann fuhr zur Grenzkontrollstelle der Bundespolizei nahe Kiefersfelden und zahlte den geforderten Betrag.
Auf der A93 stoppten die Beamten einen Pkw mit rumänischen Kennzeichen. Einer der Mitfahrer konnte sich zwar ordnungsgemäß ausweisen, aber laut Polizeicomupter war der 41-Jährige vom Rosenheimer Amtsgericht wegen falscher eidesstattlicher Versicherung zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt worden. Bislang hatte er es offenbar versäumt, diese zu bezahlen. Nachdem er seinen Geldbeutel "erleichtert" hatte, durfte der Rumäne seine Fahrt fortsetzen.
Ebenfalls in einem Fahrzeug aus Rumänien stießen die Bundespolizisten gleich auf drei gesuchte Personen. Der 30-Jährige und seine 25 und 28 Jahre alten Begleiterinnen wurden alle drei von der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe gesucht. Wegen Diebstahls hatten sie noch Justizschulden in Höhe von rund 200, 400 beziehungsweise etwa 500 Euro zu begleichen. Nachdem die rumänischen Staatsangehörigen die Summen vor Ort aufbringen konnten, durften sie weiterfahren.
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