Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Tätlicher Angriff auf Polizeibeamte - Betrunkener rastet aus
Nürnberg (ots)
Ein 35-jähriger Deutscher hat am frühen Donnerstagabend (17. September) Polizeibeamte angegriffen. Der Mann hatte am Hauptbahnhof Passanten und Reisende angepöbelt. Als eine Streife der Bundespolizei ihn zur Rede stellte, tickte der alkoholisierte Raufbold aus.
Der Mann belästigte gestern Abend Reisende am Nürnberger Hauptbahnhof Passanten und suchte mit den Mitarbeitern der Deutsche Bahn Sicherheit Streit. Als diese eine Streife der Bundespolizei zur Unterstützung hinzuzogen, legte der Mann erst richtig los. Er beleidigte die eingesetzten Polizeibeamten mit Worten und Gesten aufs Gröbste. Einem gegen ihn ausgesprochenen Platzverweis kam er nicht nach, sodass gegen ihn der Gewahrsam ausgesprochen wurde. Plötzlich rannte der Betrunkene in den fliesenden Autoverkehr am Bahnhofsvorplatz. Die Beamten hielten die Fahrzeuge an und nahmen den Fliehenden in Gewahrsam. Dagegen wehrte er sich nach Leibeskräften und trat mit den Füßen nach den drei Bundespolizisten. Dabei traf er einen 49-jährigen Beamten am Knie so stark, dass sich dieser in ärztliche Behandlung begeben musste. Bei der anschließenden Verbringung des Delinquenten zur Bundespolizeiinspektion wehrte sich dieser weiterhin mit großer Kraftanstrengung und setzte seine Beleidigungen fort. Darüber hinaus störten seine Freunde die Ingewahrsamnahme immer wieder. Zur Absicherung der Maßnahme mussten deshalb weitere Einsatzkräfte hinzugezogen werden. Die Platzverweise gegen die Freunde wurden erst nach wiederholter Androhung von unmittelbarem Zwang befolgt.
Der verständigte Jourstaatsanwalt ordnete bei dem 35-Jährigen eine Blutentnahme an und stellte Haftantrag. Die Atemalkoholmessung hatte einen Wert von 2,5 Promille ergeben. Ein Ermittlungsrichter entscheidet heute über die Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten. Die Bundespolizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung eingeleitet. Die Beweisführung dürfte sich einfach gestalten, da die Beamten das Geschehen mit ihren Bodycams aufzeichneten.
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