Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Schlagring griffbereit mit Magnet neben dem Lenkrad befestigt
Bundespolizei zieht verbotene Waffen aus dem Verkehr
Schwarzbach (ots)
Die Bundespolizei hat am Wochenende (18.-20. September) bei Grenzkontrollen an der A8 am Walserberg mehrere gefährliche Gegenstände und Waffen beschlagnahmt. Ein 24-jähriger Autofahrer hatte seinen verbotenen Schlagring mithilfe einer Magnetvorrichtung sogar direkt neben dem Lenkrad deponiert.
Am späten Freitagabend (18. September) kontrollierten Bundespolizisten an der Grenzkontrollstelle am Walserberg (BAB 8) einen 24-Jährigen in einem Fahrzeug mit rumänischer Zulassung. Die Beamten hatten gerade die Personalien des Mannes überprüft, als sie links neben dem Lenkrad seiner Limousine einen Schlagring entdeckten. Der Rumäne hatte die gefährliche Handwaffe dort griffbereit mit einem Magneten befestigt. In der Fahrertür stellten die Grenzfahnder ein verbotenes Springmesser sicher. Außerdem hatte der junge Mann einen Baseballschläger, zwei Golfschläger und Kampfhandschuhe (sog. "Tactical Gloves") dabei.
Die Bundespolizei Freilassing stellte die verbotenen und gefährlichen Gegenstände allesamt sicher und zeigte den 24-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz an. Dass der Mann die Sportgeräte zweckentsprechend verwenden wollte, konnte er zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht glaubhaft darlegen - Golfbälle oder einen Baseball fanden die Beamten bei ihm nicht.
Am Sonntagabend (20. September) zogen Bundespolizisten an der Grenzkontrollstelle am Walserberg erneut verbotene Waffen aus dem Verkehr. Die Fahnder kontrollierten gerade einen PKW mit deutschem Kennzeichen, als sie im Gepäck des 42-jährigen Beifahrers zwei Präzisionsschleudern mit Armstütze fanden. Der Serbe wies sich zwar mit seinem Reisepass und einer deutschen Niederlassungserlaubnis aus, verweigerte hinsichtlich seiner verbotenen Waffen aber jegliche Auskunft.
Die Bundespolizisten beschlagnahmten die beiden Präzisionsschleudern und zeigten den 42-Jährigen ebenfalls wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz an.
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