Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Corona-Testnachweise verfälscht - Strafanzeigen
Bundespolizei stellt Manipulationen beim Ausstellungsdatum des COVID-19-Tests fest
Rosenheim / A93 / Kiefersfelden (ots)
Die Rosenheimer Bundespolizei hat am Dienstag (2. März) bei Grenzkontrollen auf der A93 einen Serben und einen Italiener festgenommen, die offenkundig das Ausstellungsdatum ihres Corona-Tests verfälscht hatten. Daher hatten die Männer nicht nur eine längere Reiseunterbrechung zu dulden, sondern mussten wegen der Manipulationen auch jeweils eine Strafanzeige entgegennehmen.
Der serbische sowie der italienische Staatsangehörige, beide 57 Jahre alt, gehören dem Personenkreis an, der grundsätzlich zur Einreise aus dem Coronavirus-Variantengebiet Tirol berechtigt ist. Der Serbe ist als Lkw-Fahrer im Güterverkehr tätig und der italienische Pkw-Fahrer hat in Deutschland einen festen Wohnsitz. Allerdings unterliegen beide den Pflichten, die sich aus der Coronavirus-Einreiseverordnung ergeben. Demnach haben sie ihre Einreise in die Bundesrepublik vorab anzumelden, etwa über das verfügbare Online-Verfahren. Außerdem müssen sie nach einem Aufenthalt in Tirol bereits bei der Einreise einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorweisen können.
Beide waren in der Lage, sich ordnungsgemäß auszuweisen und zeigten den Beamten die jeweilige Einreiseanmeldung und die negativ bescheinigten Testergebnisse vor. Den Bundespolizisten fiel jedoch auf, dass auf den Gesundheitszeugnissen im Bereich des Ausstellungsdatums Veränderungen vorgenommen worden waren. Ersten Ermittlungen zufolge lag das Datum in jedem dieser Fälle länger als 48 Stunden zurück. Um den Anschein zu wahren, dass der Frist entsprochen wird, verfälschten der Serbe und der Italiener offenbar die Nachweise. Die Beamten ließen sich nicht täuschen, nahmen die Männer vorläufig fest und zeigten sie an. Nachdem sie sich in der Teststation an der Autobahnrastanlage Inntal Ost aktuelle Nachweise über negative Corona-Testergebnisse besorgt hatten, durften sie ihre Fahrten ins Bundesgebiet fortsetzen.
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