Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Taxifahrer zur Schleusung beauftragt/ Bundespolizei liefert Inder in Abschiebehaftanstalt ein
Füssen/Frankfurt/Main (ots)
Am Dienstagmorgen (6. Juli) hat die Bundespolizei eine Schleusung am Grenztunnel Füssen vereitelt. In Zusammenarbeit mit der bayerischen Landespolizei konnten zwei indische Staatsbürger als mutmaßliche Auftraggeber überführt werden.
Kemptener Bundespolizisten stoppten in der Kontrollstelle auf der BAB 7 ein in Österreich zugelassenes Taxi. In dem Fahrzeug befand sich neben dem österreichischen Fahrzeuglenker ein indischer Fahrgast, der über keinerlei Ausweisdokumente verfügte. Der 50-jährige Taxifahrer gab gegenüber den Polizisten an, in Innsbruck von zwei Männern beauftragt worden zu sein, am Bahnhof Brenner einen Mann abzuholen und diesen nach Kempten zu fahren. Für die Fahrt wären 450 Euro fällig gewesen. Nach Dokumenten habe der Österreicher seinen Insassen zwar gefragt, diese jedoch nicht überprüft. Durch den Abgleich der Fingerabdrücke stellten die Bundespolizisten nicht nur die Personalien des Fahrgastes fest, sondern auch eine Fahndungsnotierung des Ausländeramtes Mecklenburgische Seenplatte aus 2018. Demnach war dem heute 22-jährigen Inder bereits im Oktober 2017 die Abschiebung angedroht worden. Vollzogen wurde diese jedoch nicht, da der Migrant unbekannt verzog.
Noch während der Grenzkontrolle informierte die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West die Bundespolizei über ein Mietfahrzeug mit Wiesbadener Kennzeichen auf dem Parkplatz Allgäuer Tor. Kemptener Verkehrspolizisten hatten das mit zwei indischen Männern besetzte Auto kontrolliert und dabei eine Fahndungsnotierung vom Vortag der Grenzpolizei Pfronten wegen Verdachtes der Schleusertätigkeit festgestellt. Demnach hatten die bayerischen Kollegen das Fahrzeug bereits am Montag bei der Ausreisekontrolle auf der BAB 7 festgestellt und dabei Dokumente sichergestellt, die keinem der Insassen gehörten.
Der 43-jährige Fahrer des Mietfahrzeugs und sein 46-jähriger Beifahrer waren jeweils im Besitz gültiger indischer und deutscher Reisedokumente. Die Bundesbeamten fanden durch die Personenbeschreibung des Taxifahrers letztlich heraus, dass es sich bei den Auftraggebern der Taxifahrt um die beiden Mietwageninsassen handelte. Später fanden die Beamten auch noch die Bescheinigung der Grenzpolizei Pfronten über die Sicherstellung eines indischen Reisepasses und deutschen Aufenthaltstitels eines unbekannten Dritten im Mietfahrzeug auf.
Die Bundespolizisten zeigten die beiden polizeibekannten 43- und 46-Jährigen, die mit Wohnsitz in Frankfurt/Main gemeldet sind, wegen versuchten Einschleusens von Ausländern an. Auch der Taxifahrer erhielt zunächst eine Anzeige wegen versuchten Einschleusens. Die drei Beschuldigten konnten später auf freien Fuß entlassen werden. Der 22-jährige Inder muss sich nun wegen versuchter unerlaubter Einreise verantworten. Die Beamten führten den mutmaßlich Geschleusten am Mittwochvormittag dem Richter vor und lieferten ihn anschließend in die Abschiebehaftanstalt Eichstätt ein. Es ist beabsichtigt, den Mann in sein Heimatland zurückzuweisen.
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