Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Corona-Testergebnis führt zu Online-Umfrage - Bundespolizei entlarvt Fälschungen bei Grenzkontrollen
A93 / Kiefersfelden (ots)
Bei Grenzkontrollen auf der A93 nahe Kiefersfelden hat die Bundespolizei mehrere Personen mit gefälschten Papieren festgenommen. Unter ihnen war ein Türke, der sich am Mittwoch (7. Juli) mit falschen rumänischen Dokumenten die Einreise erschwindeln wollte. Auch sein mitgeführter Corona-Test war offensichtlich eine Fälschung.
An der Grenzkontrollstelle auf der Inntalautobahn trafen die Bundespolizisten in einem Bus auf einen Reisenden, der sich als Rumäne ausgab. Den Beamten fiel jedoch sofort auf, dass mit der rumänischen Identitätskarte etwas nicht in Ordnung war. Auf Nachfrage gestand der Mann, türkischer Staatsangehöriger zu sein. Die Fälschung habe er sich "besorgt", um nach Deutschland zu gelangen. Sein Corona-Test war ebenfalls gefälscht. Anstatt ein negatives Testergebnis zu bestätigen, führte der QR-Code zu einer Online-Verbraucherumfrage. Somit muss sich der 47-Jährige wohl nicht nur wegen Urkundenfälschung und versuchter unerlaubter Einreise verantworten. Auf ihn dürfte ebenso ein Verfahren wegen Fälschens von Gesundheitszeugnissen zukommen. Die Staatsanwaltschaft ordnete an, dass er 300 Euro als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren zu hinterlegen habe. Der festgenommene Kurde stellte ein Schutzersuchen und wurde von der Bundespolizei vorerst an eine Aufnahmestelle für Flüchtlinge weitergeleitet.
Auch eine Kamerunerin musste im Anschluss an die Überprüfung ihrer Personalien ihre Busreise auf Höhe Kiefersfelden beenden. Sie hatte einen verfälschten Reisepass und eine totalgefälschte portugiesische Aufenthaltserlaubnis zur Kontrolle vorgelegt. Die Beamten erkannten den Schwindel. Wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und des damit verbundenen unerlaubten Einreiseversuchs wurde die 36-Jährige zur Rosenheimer Bundespolizeiinspektion gebracht. Dort gab sie an, die falschen Papiere für 300 Euro in Griechenland "auf der Straße" gekauft zu haben. Die angezeigte Afrikanerin wurde zunächst an eine Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge weitergeleitet. Über ihren weiteren Verbleib wird das zuständige Bundesamt für Migration noch entscheiden müssen.
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des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirkt sie zudem der
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