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Bundespolizeidirektion München: Begrenzte Wiedersehensfreude

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Rosenheim / A93 (ots)

Erneut bei Bundespolizei "zu Gast" - Geldstrafen nach zweitem illegalen Einreiseversuch

Die Wiedersehensfreude dürfte nicht allzu groß gewesen sein - weder bei den Insassen eines in Polen zugelassenen Autos, noch bei den Beamten der Grenzkontrollstelle auf der A93. Die Bundespolizei hat am Donnerstag (17. Februar) bei Grenzkontrollen nahe Kiefersfelden drei georgische Staatsangehörige innerhalb kürzester Zeit zum zweiten Mal festgenommen. Nur Stunden zuvor war der Fahrzeugführer bereits wegen Einschleusens angezeigt und seinen zwei Mitfahrern die Einreise in die Bundesrepublik verweigert worden. Am Freitag wurden sie im Rahmen eines "beschleunigten Verfahrens" zu Geldstrafen verurteilt.

Der Pkw-Fahrer konnte sich bei der ersten Kontrolle mit seinem Reisepass und einer Aufenthaltserlaubnis für Polen ordnungsgemäß ausweisen. Das georgische Ehepaar, welches sich ebenfalls im Wagen befand, legte zwar gültige Reisepässe vor, über Visa oder eine andere Aufenthaltsgenehmigung verfügten die Frau und der Mann jedoch nicht. Laut eigenen Angaben wollten sie nach Polen. Die 27-Jährige und ihr 30 Jahre alter Partner wurden von den Rosenheimer Bundespolizisten wegen ihres illegalen Einreiseversuchs angezeigt und am Donnerstagmittag nach Österreich zurückgewiesen. Der mutmaßliche Schleuser am Steuer des Wagens kassierte eine Strafanzeige, ehe er seine Fahrt nach Polen fortsetzen durfte.

Wie sich herausstellen sollte, hatte er an einer Heimfahrt aber überhaupt kein Interesse. Stattdessen kehrte der 27 Jahre alte Georgier nach Tirol zurück, um dort seine Bekannten abzuholen. So war das Trio wieder vereint und nur wenige Stunden später erneut "zu Gast" in der Kontrollstelle der Bundespolizei auf der Inntalautobahn. Das Trio gab sich zunächst vollkommen ahnungslos. Später erklärten sie, die Navigations-App hätte sie fälschlicherweise nochmals nach Deutschland geführt. Bei der Nachschau im Handy erkannten die Bundespolizisten jedoch, dass kein Fahrtziel in Polen, sondern Berlin als Reiseziel eingegeben worden war.

Am Freitag führten die Bundespolizisten die drei Georgier beim Amtsgericht in Rosenheim vor. Der Fahrer wurde im Rahmen eines "beschleunigten Verfahrens" wegen Einschleusens zu einer Geldstrafe von insgesamt 2.700 Euro verurteilt. Die Geschleusten mussten Geldstrafen von 1.800 Euro und 900 Euro hinnehmen. Anschließend wurden sie unmittelbar der österreichischen Polizei überstellt. Ihrem Schleuser verweigerte die Bundespolizei nun ebenfalls die Einreise, da aufgrund seines vorausgegangenen Verhaltens nicht ausgeschlossen werden kann, dass er die deutsche Rechtsordnung abermals missachten werde. Auch er musste nach Österreich zurück.

Rückfragen bitte an:

Yvonne Oppermann | Dr. Rainer Scharf
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Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle
Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim
Telefon: 08031 8026-2200 | Fax: 08031 8026-2199
E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de
Internet: www.bundespolizei.de | Twitter: bpol_by



Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der
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sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450
Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze
besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem
etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen
Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern
sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt
die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern
und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von
Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie
über oben genannte Kontaktadresse oder unter www.bundespolizei.de
sowie unter www.twitter.com/bpol_by.

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