Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: 34-Jähriger beißt Beamten
München (ots)
Ein 34-Jähriger, der am Samstagabend (26. Februar) im Ostbahnhof von Beamten der Bundespolizei kontrolliert wurde, widersetzte sich polizeilichen Maßnahmen heftig und biss einem Beamten in den Arm.
Bei einer Personenkontrolle im Münchner Ostbahnhof ergab ein Datenabgleich bei einem 34-jährigen Slowaken eine Aufenthaltsermittlung. Daraufhin wurde der gegen 20:30 Uhr Kontrollierte aggressiv und drohte den Beamten verbal. Nach Erteilung eines Platzverweises kam er diesem trotz mehrfacher Wiederholung nicht nach. Zu dessen Durchsetzung wurde er an den Armen ergriffen, um ihn aus dem Bahnhof zu führen. Der Slowake sperrte sich, versuchte sich aus den Griffen der Beamten zu winden und warf sich zu Boden. Dort wurde er von den Beamten gefesselt und anschließend zum Dienstfahrzeug verbracht.
Beim Verbringen ins Dienstfahrzeug wurde er erneut äußerst aggressiv und versuchte nach den Beamten zu treten. Dabei versuchte er zunächst einem Beamten in die Wade zu beißen, was jedoch misslang. Dafür schaffte er es bei einem erneuten Versuch, einem weiteren Beamten in den Unterarm zu beißen. Nur unter erheblicher Kraftaufwendung gelang es, den mit 1,7 Promille Alkoholisierten zur Wache des Reviers München-Ost zu verbringen. Der 34-Jährige beleidigte und drohte der 34-Jährige über den gesamten Zeitraum.
Ein 22-jähriger Beamter erlitt durch den Biss in den Unterarm Verletzungen, weswegen er sich zur Abklärung ins Krankenhaus begab. Verletzungsgrad und mögliche Folgen daraus sind noch nicht bekannt.
Die Staatsanwaltschaft München I entschied, dass der Slowake nach einer Blutentnahme und Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten auf freiem Fuß zu setzen ist. Gegen den 34-jährigen Wohnsitzlosen wird wegen Beleidigung, Bedrohung, tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung ermittelt.
Da der Slowake, gegen den schon mehrfach polizeilich ermittelt wurde, zudem ohne Mund-Nase-Bedeckung unterwegs war, wird er zuständigen Behörden wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetztes gemeldet.
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Wolfgang Hauner
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