Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Spanienurlauber auf Abwegen/ Bundespolizei annulliert erschlichene Visa
Lindau/Stuttgart (ots)
Am Freitagmorgen (25. März) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) eine siebenköpfige libysche Familie aufgegriffen. Die Eltern hatten eine vermeintliche Urlaubsreise als Vorwand genutzt, um mit spanischen Touristenvisa unerlaubt nach Deutschland zu gelangen.
Eine Streife der Lindauer Bundespolizei kontrollierte die sieben Libyer in einem Fernreisebus aus Italien. Der 45-jährige Vater und seine 39-jährige Frau legten für sich und die fünf gemeinsamen Kinder gültige libysche Reisepässe mit spanischen Touristenvisa, welche jedoch nur noch einen Tag gültig waren, vor. Bei ihrer eingehenderen Überprüfung stellten die Bundespolizisten einige Ungereimtheiten fest. Die Angaben der Erwachsenen zum Reiseverlauf standen im erheblichen Widerspruch zu den in den Visa angegebenen Zweck eines touristischen Aufenthaltes in Spanien. Außerdem fanden die Polizisten bei der späteren Durchsuchung noch zahlreiche deutsche Übersetzungen von persönlichen Dokumenten, wie Heirats- und Geburtsurkunden, bei den Erwachsenen auf. Die Übersetzungen wurden erst drei Tage zuvor in Tunis gefertigt.
Letztlich konnten die Beamten ermitteln, dass die Libyer nie vorhatten, Urlaub in Spanien zu machen, sondern von vornherein einen Daueraufenthalt in Deutschland anstrebten. Die spanischen Visa waren folglich aufgrund falscher Angaben bewusst erschlichen worden. Angeblich wollte die Familie nach Stuttgart, um dort in der Nähe eines libyschen Freundes zu wohnen, welcher ihnen auch die Bustickets gebucht hatte. Weiterhin recherchierten die Beamten, dass die Familie bereits 2019 Visaanträge für Deutschland gestellt hatte, welche jedoch 2020 abgelehnt worden waren.
Da der Familienvater die Reise organisiert hatte, erhielt er eine Anzeige wegen versuchten Einschleusens. Zudem zeigten die Beamten die Eltern sowie die strafmündige 15-jährige Tochter wegen versuchter unerlaubter Einreise und Erschleichens von Aufenthaltstiteln an. Die Kinder, allesamt im Alter zwischen drei und dreizehn Jahren, sowie ein Kleinkind sind strafunmündig. Die Bundespolizisten annullierten die sieben Visa und wiesen die Familie später nach Österreich zurück.
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