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Bundespolizeidirektion München: Bahnanlagen - Vorsicht Lebensgefahr! Zwei Zehnjährige im Gleis bzw. auf Strommasten

Bundespolizeidirektion München: Bahnanlagen - Vorsicht Lebensgefahr! Zwei Zehnjährige im Gleis bzw. auf Strommasten
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München (ots)

Am frühen Mittwochabend (17. August) musste die Bahnstrecke München - Rosenheim wegen der Meldung: "Kinder im Gleis" gesperrt werden. Bundespolizisten griffen zwischen Baldham und Zorneding zwei Zehnjährigen auf, die sich im Gleisbereich befanden und zuvor auf einen Bahn-Strommasten geklettert waren.

Gegen 17:25 Uhr meldete die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn AG: "Kinder auf einem Bahn-Strommasten in Gleisnähe". Sofort wurde die Bahnstrecke München - Rosenheim gesperrt und der Strom der rund 15.000 Volt führenden Bahn-Oberleitung abgeschaltet. Der Zugverkehr von und nach München ruhte komplett! Züge und S-Bahnen wurden - soweit möglich, an Bahnhöfen und Haltepunkten zurückgehalten. Eine Streife der Bundespolizei griff zwischen Baldham und Zorneding zwei Zehnjährige auf, die sich im Gleisbereich befanden. Zudem suchte ein Helikopter der Bundespolizei-Fliegerstaffel Oberschleißheim den Streckenverlauf großflächig ab, um auszuschließen, dass sich weitere Kinder dort aufhielten bzw. ggf. vor der Polizei versteckten. Die beiden Zehnjährigen aus Baldham wurden Erziehungsberechtigten übergeben und eingehend belehrt. Sie werden zudem noch zu einem Präventionsgespräch über Gefahren auf Bahnanlagen zur Bundespolizeiinspektion München eingeladen. Nach beinahe 45-minütiger Streckensperrung konnte der Bahnverkehr gegen 18:10 Uhr - mit zum Teil erheblichen Auswirkungen auf den Bahnbetrieb, wieder anrollen.

Die Bundespolizei warnt eindringlich vor den Gefahren im Bahnbereich. Sowohl im Gleis, als auch auf Strommasten, herrscht stets akute Lebensgefahr! Eltern und Erziehungsberechtigte, die in der Nähe von Bahnanlagen wohnen, sollten ihre Kinder stets aufs Neue auf die Gefahren und Folgen hinweisen.

Die Bundespolizei kann Kosten des Einsatzes ggf. bei Erziehungsberechtigten geltend machen. Die Deutsche Bahn AG kann privatrechtliche Forderungen wegen der Folgen von Streckensperrungen zivilrechtlich einfordern. Helfen Sie bitte mit, die Bundespolizei möchte, dass Ihre Kinder stets wohlbehalten bei Ihnen zu Hause ankommen. Helfen Sie bitte mit, das Überbringen "schlechter Nachrichten" nach folgenschweren Unfällen zu vermeiden.

Rückfragen bitte an:

Wolfgang Hauner
Bundespolizeiinspektion München
Denisstraße 1 - 80335 München
Telefon: 089 515 550 1102
E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Zum
räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben
der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten
Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding,
Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg.

Sie finden unsere Wache im Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben
Gleis 26. Das Revier befindet sich im Ostbahnhof in München und der
Dienstsitz für die nichtoperativen Bereiche mit dem Ermittlungsdienst
befindet sich in der Denisstraße 1, rund 700m fußläufig vom
Hauptbahnhof entfernt. Zudem gibt es Diensträume in Pasing und
Freising.

Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 1111 zu
erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.

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