Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Acht Personen auf Pkw-Rückbank gequetscht
Oberau / B2 Garmisch-Partenkirchen (ots)
Geschleuste Migranten in Auto zusammengepfercht - Bundespolizei ermittelt
Am Montag (24. Oktober) haben Schleierfahnder auf der B2 bei Oberau einen völlig überfüllten Pkw gestoppt. Auf der für lediglich drei Mitfahrer ausgelegten Rückbank waren acht Personen, darunter drei Kinder, zusammengepfercht. Die Migranten gaben zu verstehen, dass sie ursprünglich aus der Türkei stammen würden und sich nicht ausweisen könnten. Die eingeschaltete Bundespolizei hat unmittelbar nach der Kontrolle die Ermittlungen wegen Einschleusens von Ausländern aufgenommen.
Den Murnauer Beamten händigte der Fahrzeugführer seinen Personalausweis aus. Der in der Türkei geborene Deutsche erklärte, dass er seine Mitfahrer kenne beziehungsweise mit ihnen verwandt sei. Er hätte alle seine acht Begleiter absichtlich hinten einsteigen lassen und während der Fahrt den Platz neben sich bewusst frei gelassen. Ein freier Beifahrerplatz erschien ihm weniger auffällig. Schließlich wollte er eine Polizeikontrolle auf jeden Fall vermeiden. Dass eine Fahrt mit acht auf der Rückbank zusammengequetschten und ungesicherten Personen höchst gefährlich ist, hat der Berufskraftfahrer offenbar in Kauf genommen.
Der 48-Jährige wurde vorläufig festgenommen und getrennt von seinen Begleitern zum Bundespolizeirevier nach Garmisch-Partenkirchen gebracht. Dort erläuterten die erwachsenen Migranten im Alter zwischen 31 und 40 Jahren, dass sie und ihre Kinder im Alter von einem, drei und sieben Jahren aufgrund ihrer kurdischen Abstammung aus der Türkei geflohen wären. Hierfür hätten sie sich Schleusern anvertraut, die für ihre Dienste tausende Euro verlangt hätten. Eine der Zwischenstationen wäre in Italien gewesen. Die Abholung durch ihren Verwandten sei die letzte Etappe einer wochenlangen Reise gewesen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die türkischen Staatsangehörigen einer Aufnahmestelle für Flüchtlinge zugeleitet. Ihr in Hessen gemeldeter Fahrer konnte, nachdem er eine Strafanzeige entgegenzunehmen hatte, die Heimreise antreten. Allerdings musste er sich nach einer alternativen Beförderungsmöglichkeit umsehen, da die Bundespolizei sein Fahrzeug als Tatmittel beschlagnahmt hatte.
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